Wien - Vor einem Monat endete die Begutachtungsfrist für die kleine Novelle zu ORF- und Privatfunkgesetzen. In den Ministerrat hat es die Novelle nach STANDARD-Infos noch nicht geschafft. Was aber möglicherweise nicht daran liegt, dass sich das Kanzleramt etwa die durchaus beherzte Kritik des ÖGB zu Herzen nimmt.

Die Gewerkschaft bemängelt in ihrer Stellungnahme, "dass die seit Jahren überfälligen Änderungen im ORF-Gesetz wieder nicht vorgenommen werden". Und sie holt etwas weiter aus.

"Schwächung der journalistischen Qualität"

Der ÖGB vermisst etwa ein "klares Bekenntnis zum Kerngeschäft des ORF", er nennt vor allem "das Informationsangebot in Fernsehen, Radio und online", kritisiert "fortgesetzt erzwungene drastische finanzielle Einschränkungen", die "zwangsläufig in Leistungskürzungen, in den Abbau einer Vielzahl von Qualitätsarbeitsplätzen, in eine kaum umkehrbare Beschädigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und somit in die Einschränkung seiner demokratiepolitischen Bedeutung und eine weitere Schwächung der journalistischen Qualität in diesem Land" mündeten.

Dem müsse ein neues Gesetz für den ORF (also Österreichs weitaus größtes Medienunternehmen mit fast einer Milliarde Euro Umsatz) "Rechnung tragen". Es möge "die wirtschaftliche Grundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nachhaltig ebenso zu sichern wie dessen Unabhängigkeit gewährleisten".

Kleiner Aufsichtsrat, qualifizierte Kapitalvertreter

Hier wird der ÖGB konkreter: Er plädiert in der Stellungnahme für einen - lange von den ORF-Journalisten geforderten - kleineren Aufsichtsrat mit zwölf bis 15 statt derzeit 35 Mitgliedern. Die Kapitalvertreter dort (also nicht die Vertreter des Betriebsrats) müssten "fachliche Qualifikation einbringen, wobei das Risiko nach Verlust derpersönlichen Reputation allfällige Fraktionsvorgaben übersteigen soll".

Der ÖGB äußert sich auch zum Entwurf für die TV- und Radionovelle: Er ist gegen Erleichterungen für die Zusammenarbeit von Privatsendern (die Meinungsvielfalt gefährde); er würde gerne ein Werbe-Verbot auch von Moderatoren der Privatsender beibehalten. Kabelnetze sollen Sender mit "kultureller, politischer oder gesellschaftspolitischer Relevanz für Österreich" und "Beitrag zur österreichischen Identität" berücksichtigen müssen, das begrüßt der ÖGB. Dass Dauerwerbesendungen mit "Dauerwerbesendung" zu kennzeichnen sind und Werbung nicht irreführen oder Verbraucherinteressen schaden dürfe, ebenso. (red, 13.5.2015)