Grafik: APA

Wien – Die Zahl der Verdachtsfälle wegen Geldwäscherei ist wie in den Jahren zuvor auch 2015 wieder angestiegen. Mit 1.793 Verdachtsmeldungen wurde ein neuer Höchststand erreicht, geht aus dem am Mittwoch präsentierten Geldwäschebericht des Bundeskriminalamtes (BKA) hervor. Insgesamt wurden der Meldestelle 2.521 Sachverhalte mitgeteilt (siehe Grafik). Dem Thema kommt seit Veröffentlichung der Panama-Papers größere Aufmerksamkeit zu, sowohl SPÖ als auch Grünen forderten in den vergangenen Wochen schärfere Regeln. Für Aufsehen sorgte auch ein Rohbericht der Financial Action Task Force, einer internationalen Anti-Geldwäsche-Gruppe, der laut "Profil" teils gravierende Defizite bei der Geldwäscheprävention in Österreich aufzeigt.

Vertreter des Bundeskriminalamts verwiesen dazu bei der Präsentation des Geldwäscheberichts auf laufende Anpassungen. Es werde mehr Personal für die Geldwäschemeldestelle geben, sagte der Leiter der Abteilung Wirtschaftskriminalität, Rudolf Unterköfler. Mit 16 Mitarbeitern und den notwendigen finanziellen Mitteln sei man aber auch jetzt nicht überlastet – obwohl die Ermittlungen in Geldwäschefällen immer aufwendiger werden.

Schärfere Regeln

In der Frage von schärferen Bestimmungen verwies Unterköfler insbesondere auf die im Vorjahr beschlossene EU-Geldwäscherichtlinie. Wie die darin enthaltenen Vorgaben in Österreich umgesetzt werden, darüber wird gerade in einer Arbeitsgruppe beraten, an der mehrere Ministerien beteiligt sind. Im Juni 2017 läuft die diesbezügliche Frist aus. Bis Jahresende sollen die Maßnahmen endgültig feststehen.

Wichtigste Änderung ist ein Register, in dem Unternehmen ihre wahren, wirtschaftlich begünstigten Eigentümer offenlegen müssen. Es ist vergleichbar mit bestehenden Verzeichnissen wie Firmenbuch und Vereinsregister, in denen schon jetzt Eigentümer angeführt werden. Allerdings können das dort auch juristische Personen sein, also andere Unternehmen – auch Scheinfirmen in Steueroasen. In dem neuen Register muss dagegen der wahre wirtschaftliche Begünstigte aufscheinen, also ein Mensch aus Fleisch und Blut.

Steht das Unternehmen im Eigentum einer Aktiengesellschaft, sind alle Anteilseigner mit 25 Prozent Beteiligung oder mehr zu nennen. Erfüllt keine Person diese Kriterien, müssen zumindest die Vorstandsmitglieder genannt werden.

"Umsetzung in Praxis sehr schwierig"

Ob das im Kampf gegen Geldwäsche und damit in Verbindung stehende Delikten wie Steuerhinterziehung wirklich einen Schritt vorwärts bedeutet, ist jedoch fraglich. In Fällen, in denen eine Offshore-Gesellschaft wirtschaftlich Begünstigter ist, dürften Betroffene auf eine Meldung verzichten und im Fall der Fälle eine Strafe in Kauf nehmen. Auch könnte einfach ein Scheingeschäftsführer genannt werden, der von einer Kanzlei in einer Steueroase bezahlt wird. Gerade die Panama-Papers warfen auf diese Methode neuerlich ein Schlaglicht.

"Durch das Register haben wir in Zukunft bei Verdachtsfällen zumindest einen Ermittlungsansatz", sagte Elena Scherschneva, Leiterin der Geldwäschemeldestelle. "Die Theorie ist, dass der endgültig wirtschaftliche Eigentümer im Register steht. Das ist aber in der Praxis sehr schwierig", räumt aber auch sie ein. Es gebe bei Unternehmen zum Teil Verflechtungen, die sich über halb Europa spannen.

Fehlende Öffentlichkeit

Welche Sanktionen es bei Nicht- oder Falschmeldung geben wird, ist ebenso noch offen wie die Frage, bei welcher Behörde das Register angesiedelt wird. Nur so viel ist fix: Die Öffentlichkeit wird keinen Einblick haben, sondern nur die Strafverfolgungsbehörden. Ein Umstand, den Organisationen wie das Tax Justice Network als völlig ineffektiv kritisieren. Auch Scherschneva gibt sich keinen Illusionen hin: "Wenn jemand die Herkunft seines Vermögens verschleiern will, dann wird ihm das gelingen – mit oder ohne Register." Speziell verdeckte Treuhandschaften würden auch in Zukunft ein Problem bleiben.

Ausnahmen von der Meldepflicht gibt es jedenfalls keine – auch nicht für Vereine. (Simon Moser, 27.4.2016)