Wien – Die Grünen fordern als Konsequenz aus dem Bekanntwerden hunderttausender Briefkastenfirmen in Panama mehr Transparenz für Firmen, Stiftungen und Bankgeschäfte. Die Strafen für Steuervergehen sollen erhöht, die Prüfungen intensiviert werden, heißt es in ihrem Entschließungsantrag, der am Montag in einer von den Grünen beantragten Sondersitzung eingebracht werden soll.

Die Grüne Bundessprecherin Eva Glawischnig hätte sich vom Finanzministerium mehr Initiative und Informationen gewünscht, nachdem die Daten aus der panamesischen Kanzlei Mossack Fonseca von Medien veröffentlicht worden waren. "Dass wir eine Sondersitzung einleiten mussten, hat uns verärgert", so Glawischnig. Jetzt gebe es ein "historisches Fenster" um Geldwäsche und Steuerhinterziehung ernsthaft anzugehen. Statt dass Österreich da eine Vorreiterrolle eingenommen hätte, habe das Finanzministerium die Situation heruntergespielt. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) behaupte, Österreich habe die strengsten Regeln in Europa, aber "das ist falsch", sagte Glawischnig zur APA.

Kostenloses Firmenregister

Im Entschließungsantrag verlangen die Grünen unter Anderem, dass in Österreich verdeckte Treuhandschaften verboten werden und Privatstiftungen Informationen zu den wirtschaftlich Begünstigten bekanntgeben sowie Jahresabschlüsse im Firmenbuch veröffentlichen. Vorsätzliche Steuerstraftaten sollen als Vortat zur Geldwäsche eingestuft werden. Ein kostenloses öffentlich zugängliches nationales Firmenregister soll entstehen, auch mit "Trusts und ähnliche Strukturen". Selbstanzeigen sollen nur mehr strafmildernd statt strafbefreiend wirken. Kapitalverkehr mit Ländern, die nicht am automatischen Informationsaustausch teilnehmen, soll meldepflichtig werden.

Auf europäischer bzw. internationaler Ebene wollen die Grünen, dass sich Schelling für eine länderweise Berichterstattung der Firmen und für Sanktionen gegen in Steuerfragen intransparente Länder einsetzt. Die Körperschaftssteuer soll EU-weit auf der gleichen Bemessungsgrundlage berechnet werden, auch soll es Mindeststeuersätze geben. Weltweit soll es ein kostenlos zugängliches Firmenregister geben, aus dem die wirtschaftlich Begünstigten hervorgehen.

Glawischnig hofft, mit der Sondersitzung "Dampf zu machen, was die vierte Geldwäscherichtlinie betrifft". In der EU werden die Bestimmungen gegen Geldwäsche gerade überarbeitet. Es habe früher eine lange Tradition gegeben, darüber zu reden, aber "es gab in letzter Zeit eine Sendepause", so Glawischnig. Sie fürchte, dass Österreich "erst am letzten Drücker" die EU-Bestimmungen übernehmen werde. (APA, 17.4.2016)