Die Festplattenabgabe ist jetzt fix.

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Der Ministerrat hat am Dienstag die Novelle zum Urheberrecht beschlossen. Wie bereits vorab bekannt war, wurde das Leistungsschutzrecht herausgelöst. Die umstrittene Festplattenabgabe wurde allerdings beibehalten und tritt somit als neue Speichermedienvergütung im Oktober in Kraft.

Justizministerium sieht "gutes Ergebnis"

"Die Urheberrechts-Novelle ist ein gutes Ergebnis für Künstler, Konsumenten, Wissenschaft und Wirtschaft", heißt es in einer Aussendung des Justizministeriums. Die Privatkopie sei in Österreich nur dann zulässig, wenn der Urheber dafür einen "gerechten Ausgleich" erhalte. Die bislang vorgeschriebene Leerkassettenvergütung war nicht mehr zeitgemäß. In der neuen Speichermedienvergütung sind nun auch digitale Datenträger erfasst.

"Mit der Speichermedienvergütung haben wir eine zeitgemäße Lösung gefunden, mit der alle Beteiligten gut leben können", so Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP). Die Höhe der Abgabe müssen nun die Verwertungsgesellschaften gemeinsam mit dem Handel festlegen. Die Vergütung darf allerdings maximal sechs Prozent des "typischen Preisniveaus" betragen. Für die Jahre 2016 bis 2019 soll es gemeinsam mit der Reprografievergütung zudem eine Deckelung auf 29 Millionen Euro pro Jahr geben.

Kritik bleibt

Mit der nun gesetzlichen Verankerung der Festplattenabgabe dürften die Streitigkeiten aber entgegen Brandstetters Worten längst nicht beseitigt sein. So wird sie seitens des Handels schon jetzt als veraltet kritisiert, zumal viele Nutzer Dateien bei Cloud-Diensten speichern. Diese Online-Speicher schlagen sich im Gesetz aber noch nicht nieder. Auch vor Verteuerungen von Speichermedien und Geräten mit verbautem Speicher wird gewarnt. Rechteverwerter und Künstler begrüßen die Abgabe, sehen aber Nachbesserungsbedarf und befürchten keine faire Entlohnung.

Neben der Festplattenabgabe umfasst die Urheberrechtsnovelle auch eine Ausweitung der "freien Werknutzungen" für die Wissenschaft. (Birgit Riegler, 16.6.2015)