Die Aktivisten von Kunst hat Recht bei der Pressekonferenz.

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Jenes Transparent, mit dem die Initiative "Kunst hat Recht" im Herbst 2012 auf die Straße ging, lehnt nun am Fenster: "Festplattenabgabe jetzt" steht darauf, und "heute sind wir soweit", sagte Sprecher Gerhard Ruiss am Montag bei einer Pressekonferenz in Wien.

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Nachdem sich vergangene Woche die Chefs der drei großen heimischen Mobilfunker "fassungslos" über die geplante Einführung einer Festplattenabgabe zeigten, traten am Montag Aktivisten von "Kunst hat Recht" an die Presse. Wortreich übte man scharfe Kritik an den Aussagen der Mobilfunker.

Ein "Schmäh"

Deren Behauptung, dass nun Handys um bis zu 60 Euro teurer werden würden, sei schlicht ein "Schmäh", sagte die Drehbuchautorin Eva Spreitzhofer. Schon jetzt muss nämlich der Handel eine Abgabe einheben. Diese wird allerdings nicht an Künstler ausgezahlt, da es rechtlich nicht völlig geklärt ist, ob die Abgabe bisher überhaupt rechtes war. Auch beim Kauf einer Festplatte wurde eine Gebühr fällig.

Mit der Novelle des Urheberrechts will die Regierung nun die Festplattenabgabe in einem Gesetz verankern. Ob USB-Stick, Notebook oder Smartphone: Wer künftig ein Gerät mit Datenspeicher kauft, muss etwas zahlen, weil er darauf Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken ablegen könnte. Die Einnahmen sollen Künstlern und deren Verwertungsgesellschaften zugutekommen.

"Wollen wir den Kulturstandort Österreich so erhalten, dass es diesen Ausgleich gibt?"

Seit Jahren wird die Ausweitung der seit 1980 geltenden Leerkassettenvergütung auf weitere Speichermedien heftig diskutiert. "Das ist für uns alle ein bissl wie die Vorhölle", ist Spreitzhofer bewusst. Ihr gehe es nicht weniger als um eine Grundsatzfrage: "Wollen wir den Kulturstandort Österreich so erhalten, dass es diesen Ausgleich gibt?"

Handys und Smartphones mit Audioplayer

Schützenhilfe bekommen Befürworter durch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH). Dieser stellte am vergangen Freitag fest, "dass für Handys und Smartphones mit Audioplayer eine Festplattenabgabe zu entrichten ist", sagte Gerhard Rusiss von "Kunst hat Recht". Nachsatz: "Wir waren, sind und bleiben im Recht"

Wie hoch die Abgabe auf Speicher sein soll, sollen sich Handel und Verwertungsgesellschaften ausmachen. "18 Euro pro Handy wären ein guter Richtwert", sagte der Musiker Andy Baum.

Kunst hat Recht ist sich sicher. Handys werden nicht teurer. So kostet das iPhone in Deutschland und Österreich 699 Euro. Allerdings sind in Deutschland bereits 36 Euro als Speicherabgabe eingepreist. In Österreich sollen 18 Euro an Künstler gehen.
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Bevor die Urheberrechtsnovelle den Ministerrat passieren soll, sind die Fronten bezüglich der darin erhaltenen "Speichermedienvergütung" erhärteter denn je. Während die Wirtschaftskammer eine "weitere Belastung der österreichischen Wirtschaft" befürchtet, die Arbeiterkammer den Weitblick vermisst und der Elektrohandel vor erheblichen Teuerungen warnt, sehen Künstler in Details des vorliegenden Gesetzesentwurfes ein klares Ergebnis erfolgreichen Lobbyings ebendieser Vertreter sowie Potenzial für weitere Gerichtsverfahren.

Unverschämteste Dinge

"Fakt ist, dass die deklarierten Gegner in letzter Sekunde die unverschämtesten Dinge hineinreklamiert haben", hielt Andy Baum fest. So würden mit der Speichermedien- und der Reprografievergütung zwei Ansprüche vermengt, "die nichts miteinander zu tun haben". Die Regelung, wonach Gesamtverträge für neue Speichermedien und Geräte erst ein Jahr nach ihrer Markteinführung geschlossen werden können, sei nicht weniger als "existenzgefährdend". Und die "doppelte Deckelung", wonach die Maximaleinnahmen 29 Millionen Euro nicht übersteigen und die Abgabe maximal sechs Prozent des Kaufpreises ausmachen dürfe, stelle eine massive Verschlechterung zulasten der Urheberinnen dar.

Faire Abgeltung der Künstler

"Uns ging es immer um eine faire Abgeltung der Künstler", betonte Filmproduzent Danny Krausz. Einig ist man sich im Lob an die zuständigen Minister, Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) und Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP), die die Anliegen der Künstler verstanden und "Mut" bewiesen hätten.

Keine Rückgabe der Gebühr an Privatpersonen

Auch soll es keine Rückgabe der Gebühr an Privatpersonen geben, da diese ja Geräte mit großen Speicher kaufen und auf diesen eben auch Privatkopien gelagert werden.Hier wünscht man sich Nachbesserungen.

Dafür dürfte es allerdings zu spät sein. Nach STANDARD-Informationen wird die Festplattenabgabe am Dienstag im Ministerrat abgesegnet. Größere Änderungen wurden nicht vorgenommen. Damit wird das Gesetz mit 1. Oktober 2015 in Kraft treten. (sum, APA, 15.6. 2015)