Hamburg/Wien – Eine Internetseite einer Tageszeitung mit Video-Material kann laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Herbst 2015 als anzeigepflichtiger audiovisueller Mediendienst eingestuft werden – der STANDARD berichtete. In Österreich hat bereits der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) das Urteil bedauert, jetzt sorgt es auch bei deutschen Verlagen für Unmut.

Andreas Schoo, Chef der Bauer Media Group, sagte zum Branchendienst meedia.de: "Wenn audio-visuelle Redaktionsleistungen von Pressemarken von einer staatlichen Genehmigung abhängig wären, bedeutete dies eine Verletzung der Pressefreiheit und eine Einschränkung der Meinungsvielfalt." Die von der Politik diskutierte und forcierte Gleichstellung von Bewegtbildern der freien Presse mit den Angeboten von Rundfunkanbietern sei "falsch", so Schoo. Und: "Redaktionelle audio-visuelle Angebote der freien Presse müssen streng vom Rundfunkrecht getrennt werden."

Wird die Regelung vollzogen, könnten deutsche Verlage eine Lizenz für ihre Videoangebote von den zuständigen Landesmedienanstalten benötigen und unterlägen der staatlichen Aufsicht. Weiter müssten sie Werbebeschränkungen beachten, die etwa für Rundfunkanstalten gelten.

Streit zwischen KommAustria und Moser Holding

Konkret geht es in der Causa um einen Rechtsstreit zwischen dem Betreiber der Internetadresse der "Tiroler Tageszeitung Online", der Moser Holding, und der Medienbehörde KommAustria. "Audiovisuelle Medienangebote" müssen in Österreich der Medienbehörde KommAustria gemeldet werden und sind abgabepflichtig. Die Regulierungsbehörde sieht einen solchen anzeigepflichtigen Dienst darin, dass die Leser der Onlinezeitung (tt.com) über einen Link zu einer Subdomain gelangen, auf der zum Textangebot ergänzende Videos abgerufen werden können.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat den Fall zur Klärung an den EuGH verwiesen. Ähnlich wie die deutschen Kollegen argumentierte in Österreich der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ). Das Urteil erkläre das "Grundrecht auf Konzessionsfreiheit der Presse im Web für wertlos und bringt so einen 150-jährigen Rückschritt für die Pressefreiheit in Österreich", sagte VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger. (red, 30.3.2016)