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Die Urheberrechtsabgabe betrifft auch Smartphones und andere mobile Begleiter.

Die Urheberrechtsgesetz-Novelle sorgt eine Woche nach Vorlage durch das Justizministerium weiter für Diskussionen. Während am Vormittag die Mobilfunker dazu Stellung genommen haben, beurteilten die Verwertungsgesellschaften den Entwurf als "grundsätzlich positiv". Allerdings vermisse man bei der Speichermedienabgabe eine "faire Entlohnung" der Künstler, betonte Franz Medwenitsch.

Zweifel

Der Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft LSG bezog sich damit auf die "doppelte Deckelung", die der Entwurf derzeit vorsieht. So soll die Speichermedienabgabe je nach Gerät und Nutzung zwar unterschiedlich ausfallen, aber maximal sechs Prozent des Kaufpreises betragen.

Zudem darf die Speichermedienabgabe gemeinsam mit der Reprographieabgabe 29 Millionen Euro pro Jahr nicht übersteigen. "Es gibt verfassungsrechtliche Bedenken und ob die EU-rechtliche Vorgabe eines gerechten Ausgleichs für die Urheber mit den Deckelungen überhaupt erfüllt werden kann, ist mehr als fraglich", urteilte Medwenitsch.

Nachbesserungen gefordert

"Da bedarf es aus unserer Sicht noch einiger Überzeugungsarbeit und Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren." Die Begutachtungsfrist für den Entwurf endet am Freitag, bis dahin müssen allfällige Stellungnahmen abgegeben werden. Medwenitsch ist optimistisch, dass es noch zu Änderungen kommen werde. "Es geht darum, neben der Rechtssicherheit auch einen Rechtsfrieden herzustellen, und der kann nur auf Basis einer fairen Entlohnung der Kunstschaffenden erreicht werden."

Dennoch sei der Entwurf "ein Schritt in die richtige Richtung", so Medwenitsch. "Nach der Grundsatzentscheidung des OGH hat nun auch der Gesetzgeber die Speichermedienvergütung bestätigt und anerkannt. Damit wird Rechtssicherheit geschaffen, und zwar sowohl für die Konsumenten wie auch für den Handel." Angesichts technologischer Entwicklungen müsse man ohnedies "bereit sein, dasUrheberrecht regelmäßig an geänderte technologische Realitäten anzupassen. Ein Grundsatz darf dabei aber nicht vergessen werden, nämlich dass das Urheberrecht primär das Recht der Urheber ist."

Kritik an Mobilfunkern

Entsprechend kritisch betrachtet Medwenitsch die Aussagen der Telekombranche und deren Internetoffensive: "Es ist ja nicht neu, dass die IKT-Branche mit gezielten Falschmeldungen arbeitet. Das ist lediglich eine Fortsetzung ihrer kunst- und urheberfeindlichen Haltung." Dass Handys, Smartphones oder Festplatten teurer würden, seien Horrormeldungen der Internetoffensive, die nicht belegbar seien, zumal der Handel die Vergütungen bereits bisher einpreise und kassiere.

Positiv zur Novelle äußerte sich auch die IG Autorinnen Autoren, die zur Unterstützung einer Stellungnahme dazu aufruft. Darin erteilt man ebenfalls allen voran der Deckelung der Vergütung eine Absage, handle es sich dabei doch um "von der Wirtschaft gewünschte Restriktionen". (APA, 09.06.2015)