Bild nicht mehr verfügbar.

Die Einleitung finanzstrafrechtlicher Ermittlungen wird nicht mehr notwendig sein. Kontoöffnungen durch die Finanz sollen künftig deutlich leichter als bisher möglich sein. Die FPÖ warnt vor dem gläsernen Bürger.

Foto: APA/Wolff

Wien – Die ersten Details über die geplante Einrichtung eines Kontenregisters für alle - Unternehmer wie Privatpersonen – haben bereits für Wirbel bei Politikern und Experten gesorgt. Doch ein genauer Blick auf das umfassende Gesetzesvorhaben, mit dem die Regierung das Bankgeheimnis neu regeln will, zeigt, dass die Debatte in den kommenden Tagen wohl noch hitziger werden dürfte.

Denn SPÖ und ÖVP wollen nicht nur ein Register einrichten. Sie wollen den Finanzbehörden und in einem zweiten Schritt auch der Staatsanwaltschaft künftig deutlich erleichtern, in Konten hineinzuschauen.

Am Dienstag hat die Regierung ihren lang erwarteten Gesetzesvorschlag präsentiert. Vorgesehen ist darin, wie der STANDARD bereits berichtete, die Einrichtung eines zentralen Kontoverzeichnisses für alle Bankdepots und Einlagen. In diesem Verzeichnis wird nur einsehbar sein, wer über Guthaben verfügt - weitere Daten, etwa über die Höhe des Ersparten, bleiben verborgen. Doch das Finanzministerium will auch die Bestimmungen im Bankwesengesetz ändern, die festlegen, wann und unter welchen Voraussetzungen Behörden Einblick in konkrete Kontodaten nehmen dürfen.

Zwei Möglichkeiten bisher

Bisher gibt es dafür zwei Möglichkeiten: Die Finanzstrafbehörden können bei einem Verdacht auf eine Hinterziehung ein finanzstrafrechtliches Verfahren gegen einen Bürger einleiten. Ist das der Fall, dürfen sie eine Kontoöffnung bei der Bank beantragen - ohne richterliche Genehmigung. Liegt der hinterzogene Betrag über 100.000 Euro, kommt das allgemeine Strafrecht zur Anwendung. Diesfalls ist ein richterlicher Beschluss für die Öffnung nötig.

Laut Vorlage des Finanzministeriums ist vorgesehen, dass Finanzprüfer künftig immer Einsicht in Konten bei Kreditinstituten bekommen, wenn sie "Bedenken gegen die Richtigkeit einer Abgabenerklärung" haben.

Liegt dies vor und stellt das Finanz-, das Zollamt oder das Finanzministerium einen entsprechenden Antrag, müssen Kreditinstitute die Bankdaten ohne weitere Prüfung rausgeben. Die rechtliche Verantwortung dafür tragen die Behörden.

In den erläuternden Bemerkungen, die das Ministerium mit dem Gesetz an den Nationalrat übermittelt hat, heißt es zudem, dass im Strafrecht eine ähnliche Gesetzesrevision geplant ist – was logisch wäre, da sonst die Kontoöffnung bei kleineren Straftaten viel leichter wäre als bei großen.

Ende eines Geheimnisses

Eine Kontoeinschau bei Bedenken: "Damit wären die relevanten Reste des Bankgeheimnisses in Österreich beseitigt", sagt Robert Kert, Jurist und Institutsvorstand an der Wirtschaftsuni Wien. Tatsächlich wäre das Einschaurecht für die Finanz ziemlich weitläufig und nahezu uneingeschränkt, sagt auch der Wiener Steuerprüfer Helmut Moritz.

In den Erklärungen des Finanzministeriums ist die Rede davon, dass eine Kontoöffnung in der Regel nur dann zweckmäßig und möglich sein wird, wenn ein Steuerpflichtiger sich weigert, seine "vollständigen Kontenunterlagen auf Verlangen des Prüfungsorgans" vorzulegen. Zudem heißt es, dass bei der klassischen Einkommensteuerveranlagung von Arbeitern und Angestellten diese Einsicht ohne weiteres nicht möglich sein soll. Wie das sichergestellt werden soll, geht aus dem Entwurf nicht hervor.

Der Opposition gehen die Bestimmungen dennoch zu weit. Der FPÖ-Abgeordnete Elmar Podgorschek spricht davon, dass der "Staat da bis in kleinste Detailbereiche hineinsehen möchte" – der "gläserne Bürger" sei nicht mehr weit. Robert Lugar vom Team Stronach sagt, dass Bürger unter "Generalverdacht" gestellt werden. Niemand habe ein Interesse daran, Steuerhinterzieher zu schützen. Aber den staatlichen Einsichtsmöglichkeiten müssten Grenzen gesetzt werden.

Grüne für Präzisierung

Auch die Grünen zeigen sich skeptisch: Bruno Rossmann verlangt eine "Präzisierung" und ein geregeltes Verfahren dafür, wann und wie eine Kontoöffnung möglich ist. Die Regierung braucht für die Reform des Bankgeheimnisses eine Zweidrittelmehrheit - also die Zustimmung der FPÖ oder der Grünen. Letztere zeigen sich in der Sache verhandlungsbereit. Die Regeln für die Kontoeinsicht sind übrigens in Deutschland strenger - dort braucht die Finanz zwar keine richterliche Genehmigung, wohl aber eine konkrete Verdachtslage.

Am Dienstag hat das Finanzministerium auch seine Vorschläge für die Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 25 auf 27,5 Prozent für Dividenden vorgelegt. (András Szigetvari, DER STANDARD, 13.5.2015)