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Dominique Mentha

Foto: APA/Barbara Gindl

Wien/Luzern – Dominique Mentha übernimmt, wie vom STANDARD exklusiv berichtet, ab September 2004 die Leitung des Luzerner Theaters. Dies gab der Volksoperndirektor, dessen Vertrag eigentlich bis zum Sommer 2005 läuft, am Montag bei einer Pressekonferenz in Luzern bekannt. Wien wird Mentha aber bereits mit Ende der laufenden Saison verlassen, um sich auf seine neue Aufgabe vorbereiten zu können. Der Vertrag mit der Bundestheater-Holding wird einvernehmlich gelöst.

Am Montag endete zudem die Ausschreibung für die Volksoperndirektion ab dem Herbst 2005, an der Kunststaatssekretär Franz Morak (VP) festhält. Eine weitere ist nun vonnöten: Heute, Dienstag, wird die Funktion des künstlerischen Geschäftsführers für die Interimszeit von 1. September 2003 bis 31. August 2005 in der Wiener Zeitung und im STANDARD (siehe Seite 33) ausgeschrieben.

Er begrüße, sagte Morak bei einer eilig einberufenen Pressekonferenz, die einvernehm- liche Lösung: Der Volksoper werde dadurch eine uneingeschränkt handlungsfähige, nicht mehrfach belastete künstlerische Leitung garantiert. Zudem sei es gelungen, mit der Karriereplanung von Mentha "in einer kollegialen Weise umzugehen".

Die Ausschreibung endet in exakt vier Wochen, dem laut Bundestheater-Organisations- gesetz frühestmöglichen Zeitpunkt. Alle Bewerber für die Zeit ab 2005 – bis Montag früh hatten sich 18 Personen gemeldet – würden, so Morak, von der zweiten Ausschreibung informiert werden.

Ein schnelles Handeln verlangt nicht nur die vorgezogene Wahl: Mentha gab zwar bereits seine Vorhaben für die Saison 2003/04 bekannt, fixierte bisher aber nur wenige Produktionen vertraglich. Laut Georg Springer, dem Chef der Bundestheater-Holding, hätte die Planung bereits viel weiter sein müssen. Es sei gerade noch Zeit, um verantwortungsvoll agieren zu können. Das bedeutet: Der künftige Direktor hat einerseits einen relativ großen Gestaltungsspielraum, andererseits aber nur wenige Monate Zeit, einen Spielplan zu erstellen.

Die Frage, ob der interimistische Direktor auch der definitive ab 2005 sein werde, ließ Franz Morak offen: Alles sei möglich. Laut Gesetz ist der Staatssekretär zudem nicht verpflichtet, einen Bewerber zu berufen. Eine zusätzliche Bestellung ab 2005 ist nicht als erste Verlängerung anzusehen, da es sich um zwei getrennte Verfahren handelt. (Thomas Trenkler/DER STANDARD, Printausgabe, 1.10.2002)