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Cybermobbing gilt seit dem 1. Jänner 2016 in Österreich als eigener Straftatbestand.

Foto: Oliver Berg/dpa/APA

Wer im Internet Lügen über andere Personen auf Facebook verbreitet oder jemanden über WhatsApp beschimpft, dem drohen seit 1. Jänner 2016 harte Strafen. War Cybermobbing bislang nur zum Teil und über andere Paragrafen wie Anti-Stalking oder üble Nachrede strafrechtlich erfasst, gilt es in Österreich ab sofort als eigener Straftatbestand.

Neues Gesetz

Dafür wurde im Strafgesetzbuch der neue Paragraph 107c "Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems" geschaffen. Belangt werden kann nun "wer im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems in einer Weise, die geeignet ist, eine Person in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt 1. eine Person für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar an der Ehre verletzt oder 2. Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar macht."

Was als Cybermobbing gilt

Dabei gelten nicht nur verbale Beleidigungen als Mobbing. Die Initiative Safer Internet erklärt den neuen Tatbestand ausführlich auf ihrer Website. Auch das Veröffentlichen von "peinlichen oder intimen Fotos auf Websites oder Blogs" oder der "Ausschluss aus WhatsApp-Gruppen oder Computerspiel-Teams" kann als Cybermobbing gelten. Ein einmaliger verbaler Ausrutscher per SMS wird nicht geahndet. Passiert das absichtliche Beleidigen oder Belästigen im Internet bzw. per Handy aber über einen längeren Zeitraum hinweg, drohen nun Konsequenzen. Anders ist es beim Veröffentlichen von Nacktfotos ohne Zustimmung der abgebildeten Person. Hier reicht auch ein einziges Foto aus, das nach Aufforderung über einen längeren Zeitraum nicht gelöscht wird, für eine Anzeige. Dabei müssen die Inhalte von zehn oder mehr Personen gesehen werden.

Welche Strafen drohen

Bei einer Verurteilung drohen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen. Bei besonders drastischen Konsequenzen kann der Strafrahmen allerdings auch höher ausfallen. Sollte das Mobbing zum Suizid oder Suizidversuch der betroffenen Person führen, drohen dem Täter bis zu drei Jahre Haft.

Da es sich beim Cybermobbing um ein Offizialdelikt handelt, muss es auch dann strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn die betroffene Person selbst keine Anzeige machen will. Sollten Polizisten also beispielsweise im Rahmen einer Schulung von solchen Vorfällen hören, müssen sie Anzeige erstatten, erklärt man bei Safer Internet.

Da Cybermobbing oft auch in der Schule vorkommt, können auch Eltern zum Handkuss kommen. Sind die Täter jünger als 14 Jahre können die Eltern schadenersatzpflichtig werden, sofern sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Experten-Tipps

Die Experten raten Eltern nicht sofort jeden Streit unter Kindern oder Jugendlichen zur Anzeige zu bringen. "Streitigkeiten unter Kindern und Jugendlichen entstehen oft rasch und lösen sich genauso schnell auch wieder auf. (Cyber-)Mobbing hingegen findet immer über einen längeren Zeitraum hinweg statt." Dennoch sei ein frühes Einschreiten ratsam, um zu verhindern, dass aus einem einzelnen Streit ein Mobbingfall wird. Weitere Tipps finden Eltern und betroffene auf der Website der Initiative.

Weitere Initiativen und ein Musical

Justizminister Wolfgang Brandstetter will auf zusätzliche Aufklärung setzen. Zusammen mit Facebook könnte man Videos produzieren, die sich speziell an Jugendliche richten und über die Konsequenzen aufklären, sagte er dem Ö1 Morgenjournal. Auf europäischer Ebene hat der Europarat die No-Hate-Alliance geschaffen, die gegen Online-Hasspostings auftritt. Und auch im Kulturbereich will man sich stärker des Themas annehmen. Im Wiener Ronacher startet im Schuljahr 2016/2017 das Musical "Das Netz". Komponist Christian Kolonovits hat es gemeinsam mit der Wiener Polizei geschrieben und richtet sich an Schüler zwischen zehn und 16 Jahre. Das Motto des Stücks lautet: "Prävention durch Emotion". (Birgit Riegler, 4.1.2016)