Ein Posting gegen Flüchtlinge sorgte 2015 für internationale Schlagzeilen. "Flammenwerfer währe (sic!) die bessere Lösung" – so kommentierte ein 17-jähriger Lehrling bei Porsche das Foto eines jungen Flüchtlingsmädchens, das sich unter einem Wasserstrahl von der extremen Sommerhitze abkühlte.

Der junge Mann aus Oberösterreich verlor darauf hin seine Lehrstelle.

Foto: freiwillige feuerwehr feldkirchen

In den letzten Monaten sind viele Hemmungen gefallen. Auf Facebook und anderen Online-Plattformen wird gegen Flüchtlinge gehetzt, gelogen und gedroht was das Zeug hält. Allerdings nicht nur im Netz, auch in großen österreichischen Tageszeitungen wurden falsche Behauptungen über Flüchtlinge verbreitet.

Mit 1. Jänner 2016 weht Hass-Postern nun eine schärferer Wind entgegen. Die Regierung hat, als Reaktion auf die Zunahme von Hasspostings, den Tatbestand der Verhetzung deutlich verschärft.

"Wer Hass sät, wird Gefängnis ernten"

"Wenn jemand aufgrund seiner Herkunft, Religion, Hautfarbe, Sprache oder ähnliches verbal attackiert wird, darf das nicht ungestraft bleiben. Wer Hass sät, wird Gefängnis ernten", betont Justizminister Wolfgang Brandstetter.

Dementsprechend ist nun beispielsweise Hetze gegen "Ausländer" (Nichtösterreicher) strafbar. Außerdem dürfen Völkermorde und Genozid nicht geleugnet oder verharmlost werden. Auf Verhetzung stehen schon bis zu zwei Jahre Haft, wenn etwa 30 Menschen (bisher 150 Menschen) zu Gewalt aufgefordert oder zu Hass aufgestachelt werden; hört eine "breite Öffentlichkeit" (150 Menschen) zu, bis zu drei Jahre. Begehen "Aufgestachelte" eine Gewalttat, drohen dem Hetzer bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.

Nur ein Ausschnitt des Spektrums

Die Delikte in diesem Bereich spiegeln allerdings nur einen Ausschnitt des Spektrums wider: Hasspostings können beleidigen oder verleumden. Zahlreiche Memes mit dem Antlitz von Politikern oder Prominenten verletzen außerdem deren Bildnisschutz. Schließlich ist auch das wissentliche Verbreiten von falschen Gerüchten strafbar, für nationalsozialistische Wiederbetätigung ist ebenso ein eigener Paragraf vorgesehen.

Verschärftung gilt "selbstverständlich" auch für Facebook und Co.

Auf die Kritik des Grünen Justizsprechers Albert Steinhauser, der meinte, dass Hasstiraden in Foren oder Social Media nicht erfasst werden, konterte Brandstetter in einer Aussendung, dass die Verschärfung des Gesetzes "selbstverständlich auch für verhetzende Inhalte, die über Social Media Kanäle verbreitet werden gilt".

"Es kommen immer erst die Worte."

Auch in Deutschland geht man gegen den Hass im Netz stärker vor. Der Justizministers Heiko Maas findet ein schärferes Vorgehen auch zur Eindämmung der Gewalt gegen Asylwerber und Flüchtlingsunterkünfte für nötig. Für ihn gebe es einen ganz offensichtlichen Zusammenhang zwischen solchen Botschaften und der Zunahme von Straftaten, sagte der SPD-Politiker. "Es kommen immer erst die Worte. Erst fallen dort die Hemmschwellen. Und dann kommen die Taten", sagte Maas. (sum, 1.1. 2016)