Asyl ist, entgegen der weit verbreiteten Ansicht als "von oben" verordnete Belastung des Volkes, ein Recht der von Verfolgung Betroffenen auf Schutz.

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Der Puls steigt, der Kopf wird rot, das Blut gerät in Wallung. Es ist Montag, Punkt 9 Uhr und Zeit für die erste Kaffeepause im Sozialraum der Firma. Während am oberen Ende des Raumes beim sporadisch aussetzenden Kaffeeautomaten über die kleineren Probleme des Alltags geraunzt wird – auf Neudeutsch: "First World Problems" –, werden am anderen Ende des Raumes mit analytischem Scharfsinn die großen Zusammenhänge der drängendsten Probleme der Welt aufgezeigt.

"Warum flüchten die denn alle, wir ham nach'm Krieg auch alles wieder selber aufgebaut!" "Da kommen ja lauter Moslems, die eh net zu uns passen. Wir können net alle aufnehmen." Unter diese philosophischen Weltwahrheiten mischen sich hie und da auch konkrete empirische Erfahrungen. "Am Wochenend' beim Volksfest wollt heuer goa ka Stimmung aufkummen, das war wegen die Asylanten duat. Hunderte, i sog's eich. Die sind alle am Rand g'standen und haben so g'schaut, als wollten's gleich wen ausrauben. Und als a Frau kurz hinters Haus gehen wollt, san glei a paar junge Moslems hin. Nach da ersten Vergewaltigung werden wieder alle bestürzt sein, aber überroschen derf des donn kan."

Volkes Stimme

Wenn man der vox populi zuhört, könnte man glauben, beim Asylrecht handle es sich um eine Erfindung der herrschenden politischen Klasse, um die alteingesessene Bevölkerung zu belasten und zu ärgern. Diese Auffassung scheint auch teilweise von den politischen Entscheidungsträgern bestätigt zu werden.

Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz meinte etwa "Im Zentrum" am 13. September mehrmals, sollte Österreich seine Grenzen nicht umgehend schließen, käme es zur "totalen Überforderung" der heimischen Bevölkerung. Ganz abgesehen von der inhaltlichen Richtigkeit dieser Aussage ist die Verwendung des Wortes "total" im Zusammenhang mit dem Umgang mit Menschen anderer Religion historisch etwas belastet – die Verwendung eines Synonyms wäre dementsprechend klüger gewesen. Aber auch politische Vertreter der nationalen Identität im In- und (östlichen) Ausland werden nicht müde zu betonen, 95 Prozent der ankommenden Menschen seien ohnehin Wirtschaftsflüchtlinge und nur auf der Suche nach einem besseren Leben, weshalb es gerechtfertigt sei, sie nicht ins Land zu lassen.

Im rechten Licht

Zur Einordnung der Problemstellung müssen einige Punkte ins rechte Licht gerückt werden. Asyl ist, entgegen der weitverbreiteten Ansicht als "von oben" verordnete Belastung des Volkes, ein Recht der von Verfolgung Betroffenen auf Schutz. In der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten – immerhin sämtliche EU- Mitglieder und viele mehr –, politisch Verfolgten und Kriegsflüchtlingen Schutz zu gewähren. Österreich ratifizierte die Konvention 1955, und seither steht diese im Verfassungsrang.

Jeder vor dem Bürgerkrieg flüchtende Syrer hat also nach der geltenden Gesetzeslage ein verfassungsrechtlich abgesichertes Recht auf Asyl. Dieses Recht hängt keinesfalls davon ab, wie viele Menschen um Schutz ansuchen. Es ist nämlich gerade das Wesen eines Rechtsstaats, allen die gleichen Rechte zukommen zu lassen. Gewährt Österreich also 80.000 Menschen in einem Jahr Asyl, wäre es die Bankrotterklärung des Rechtsstaats, würde man dem 80.001. Antragsteller mit dem Argument Schutz verweigern, jetzt seien aber schon zu viele da, und man könne ihn nicht mehr verkraften.

Zynische Verordnung

Würde das aber in aller Deutlichkeit – etwa im Sozialraum – gesagt werden, brächte man den Volkszorn wohl derart zum Überkochen, dass man sich selbst fast als politisch Verfolgter im Sinne der Genfer Konvention vorkäme.

Wenn die geltende Rechtslage nun aber so klar ist, stellt sich eine Frage: Warum bekommt nicht jeder aus Syrien Flüchtende in der Europäischen Union Asyl? Das Problem liegt hier nicht im materiellen Recht, sondern im Verfahrensrecht. Nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) kann das Unionsrecht bestimmen, in welcher Art und in welchem Mitgliedsstaat um Asyl angesucht werden kann. Von diesem Recht machten das Europäische Parlament und der Rat (die Regierungschefs) Gebrauch, als sie die sogenannte Dublin-III-Verordnung beschlossen. Diese besagt, dass man einen Asylantrag nur stellen kann, wenn man sich in einem Mitgliedsstaat befindet.

Tantalos-Qualen 2.0

Diese Regelung ist an Zynismus wohl kaum zu überbieten. Das muss man sich vor Augen führen: Auf der Ebene des materiellen Rechts wird jedem unter Krieg leidenden Menschen Schutz versprochen, auf der Ebene des Verfahrensrechts darf man um den Schutz aber nur ansuchen, wenn man ohnehin schon geschützt im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedsstaats ist. Ehrlicher wäre es, das Asylrecht von vornherein abzulehnen, nicht aber seine Geltendmachung auf dem Weg des Verfahrensrechts praktisch unmöglich zu machen.

So ist die Situation der unter Krieg leidenden Syrer eine Art Tantalos-Qualen 2.0: Die vom Krieg Gequälten stehen unter dem schützenden Baum Europäische Union mit den reichhaltigen Trauben des Schutzes und der Menschenrechte. Wenn sie aber nach diesen greifen wollen, lösen sie sich in Luft auf.

Fragwürdiges Verständnis vom Rechtsstaat

Von besonders entwaffnendem Scharfsinn ist das Argument, man lasse die Menschen deshalb nicht ins Land, weil 95 Prozent ohnehin nur Wirtschaftsflüchtlinge seien. Das zeigt ein äußerst fragwürdiges Verständnis vom Rechtsstaat auf, wäre es doch gerade Aufgabe des Asylverfahrens, herauszufinden, wer schutzwürdig ist. Wenn schon im Vorhinein die Beurteilung vorgenommen wird, könnte – überspitzt gesagt – mit der gleichen Argumentation in einem Mordfall auf ein Gerichtsverfahren verzichtet und der Beschuldigte sofort eingesperrt werden, weil der Staatsanwalt sagt, man brauche keinen Richter, es gebe nämlich einen Zeugen, der die Tat ohnehin gesehen habe.

Dass derartige Forderungen breite Unterstützung in der Bevölkerung finden, ist erschreckend. Teilweise wird in der politischen Debatte gefordert, die Flüchtlinge müssten die Grundzüge unseres Wertesystems vermittelt bekommen. Das ist durchaus zu unterstützen. Die Ersten aber, für die derartige Kurse abgehalten werden sollten, sind die Diskutanten im Sozialraum. (Florian Reiter, 2.10.2015)