"3", Spotify und die Band "Kaiser Franz Josef" stellten das Angebot vergangenen Freitag vor.

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Mit einem neuen Angebot hat sich der Mobilfunker "3" Kritik eingehandelt. Er bietet die Nutzung des populären Musikstreamingdiensts Spotify zu einem monatlichen Fixpreis an, ohne zusätzliche Gebühren für den Datenverbrauch zu verlangen.

Für Netzaktivisten ist das eine Verletzung der Netzneutralität - des Prinzips also, dass Internetanbieter alle Daten gleich schnell weiterleiten. Auch die Telekom-Regulierungsbehörde RTR steht dem Angebot "kritisch gegenüber, da es zu einer kommerziellen Bevorzugung eines speziellen Dienstes kommt", heißt es dazu in einer Stellungnahme gegenüber dem WebStandard.

Auskunftsersuchen an "3"

Die RTR will nun prüfen, inwieweit das Spotify-Angebot tatsächlich dem Prinzip der Netzneutralität widerspricht. Dazu richtet die Behörde ein Auskunftsersuchen an "3". Dieses soll klären, ob Spotify technisch bevorzugt wird, etwa durch eine Ausnahme aus der Bandbreitenlimitierung.

Eingeschränkter Handlungsspielraum

Allerdings hat die Behörde keinen rechtlichen Handlungsspielraum, um die Netzneutralität in Österreich durchzusetzen. Derzeit brütet die Europäischen Kommission an einer entsprechenden Verordnung, die kommendes Jahr beschlossen werden soll.

Hohes Gut

Prinzipell ist die Netzneutralität für die RTR ein hohes Gut. "Mittel- und langfristig gefährden Verstöße gegen die Netzneutralität die Innovationskraft des Internets, da andere, ähnliche Dienste benachteiligt werden und der Wettbewerb auf diesen Markt verzerrt wird", so die Behörde. "Daher setzt sich die RTR auf europäischer Ebene für eine rasche gesetzliche Absicherung der Netzneutralität ein."

"3" sieht keine Verletzung der Netzneutralität

"3" selbst sieht in dem Angebot mit Spotify keinen Verstoß gegen die Netzneutralität, da dieses Angebot keine gesonderte Behandlung durch "3" erfahre oder Daten schneller übermittelt würden. "Das Thema bewegt viele Leute, aber wir sehen keinen Widerspruch zur Netzneutralität", so Firmensprecher Tom Tesch. (Markus Sulzbacher, derStandard.at, 11.6.2014)