Das Unternehmen, das mutmaßliche Besucher von mehreren Filmen auf Redtube abmahnen ließ, hat einen neuen Chef.

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Es gibt neue Entwicklungen im Falle der Pornostreaming-Abmahnungen in Deutschland. Die Auftraggeber der zehntausenden Abmahnschreiben dürften ihrer Sache zunehmend unsicher werden und versuchen offenbar, sich aus der Affäre zu ziehen.

Schon länger steht in Frage, ob das Schweizer Unternehmen The Archive AG überhaupt in Besitz der Rechte an jenen Streifen ist, für deren Ansehen auf der Videoplattform Redtube man die Abgemahnten zur Kasse bitten wollte. Nun gibt es im Unternehmen selbst tiefgreifende Änderungen zu berichten.

Neuer Firmensitz und Chef

Laut Winfuture hat The Archive AG den Firmensitz verlegt. Laut Handelsregister operiert das Unternehmen nicht mehr aus Bassersdorf, sondern aus Weisslingen, was ungefähr 15 Kilometer entfernt liegt.

Der Deutsche Philipp Wiik ist dazu nicht mehr Chef der Firma. Er hat The Archive verlassen und wird von Djengue Noinagnon Sedjro Crespin abgelöst, der aus der westafrikanischen Republik Benin stammt. Außerdem ist die Website des Unternehmens mittlerweile nicht mehr erreichbar., ebenso wie jene von itGuards, welche mit "Gladii" angeblich die Software zur Ermittlung der IP-Adressen der Betroffenen geliefert haben sollen. Beobachtet hatte die Entwicklungen der Blogger Klemens Kowalski, der die Abmahnwelle seit Anbeginn akribisch begleitet.

Abmahn-Kanzlei sieht sich nicht in Gefahr

Die Verfasser der Abmahnschreiben, die deutsche Kanzlei Urmann+Collegen, hingegen sehen für sich keinerlei Gefahr. Man hält zwar die Stellungnahme der deutschen Regierung zur Problematik für wenig beachtenswert – diese sieht Streaming als rechtlich nicht bedenklich an – ist sich aber mittlerweile im Klaren, dass sich die vermeintlichen Ansprüche des eigenen Auftraggebers vielleicht doch nicht so einfach durchsetzen lassen.

Laut Kanzleigründer Thomas Urmann habe man selbst nichts zu befürchten. Abgemahnte müssten etwaige Schadensersatzansprüche seiner Ansicht nach bei The Archive gelten lassen. Bei Forderungen an U+C würde eine "hohe Haftpflichtversicherung" greifen. (red, derStandard.at, 16.01.2014)