Das Bundeskanzleramt hat meinen jüngsten Blog, in dem ich die Frage aufgeworfen habe, ob Werner Faymann 2007 als Verkehrsminister die Ablöse der Asfinag-Vorstände erzwungen hat, weil sie sich gegen seine Inseratengeschäfte gewehrt haben, vehement zurückgewiesen. Auch der SP-nahe stellvertretende Aufsichtsratschef der Asfinag, Horst Pöchhacker, spricht von einem „Märchen“.

In einigen Punkten hat das Kanzleramt recht. Tatsächlich war der Asfinag-Vorstand seit der Bestellung des früheren BZÖ-Chefs und Verkehrsministers Mathias Reichhold als drittes Vorstandsmitglied durch dessen Nachfolger Hubert Gorbach 2006 höchst umstritten.

Und Faymanns Parteikollege Günther Kräuter hat bereits vor der Reichhold-Bestellung als Rechnungshof-Sprecher der SPÖ gegen die anderen beiden Vorstände Christian Trattner und Franz Lückler noch unter Schwarz-Blau gewettert und ihnen eine unverantwortliche Schuldenpolitik vorgeworfen.

Das heißt, es gab eine plausible politische Motivation für Faymanns Vorgehen. Auch aktienrechtlich war die Ablöse korrekt. Ein neu bestellter Aufsichtsrat einigte sich mit dem Vorstand über eine einvernehmliche Trennung und begründete dies mit einer neuen strategischen Ausrichtung.

Allerdings verwies der Aufsichtsrat in seiner ersten öffentlichen Erklärung dezidiert auf den Wunsch des Eigentümers – eine seltsame Wortwahl für eine so einschneidende Maßnahme, hinter dem man als entscheidendes Gremium angeblich vorbehaltslos steht.

Und schlüssig wurden die Differenzen mit dem alten Vorstand der sehr interessierten Öffentlichkeit nie dargelegt. Im Gegenteil: Aufsichtsrat und Verkehrsminister haben damals viel dazu getan, um den Ablauf in ein schiefes Licht zu rücken.

Das Kanzleramt hat allerdings Recht, dass es für andere Interpretationen keinerlei Beweise gibt. Das liegt an der Sache selbst: Unrechtmäßiges Vorgehen können nur unabhängige Gerichte beweisen.

Und die betroffenen Ex-Vorstände reden nicht, weil sie sich bei ihrer Ablöse – wohl im Gegenzug für eine großzügige Abfindung – zu Stillschweigen verpflichtet haben und in den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in der Inseratenaffäre bei ÖBB und Asfinag nun selbst als Beschuldigte geführt werden.

Diese Ausweitung des Verfahrens ist ein gutes Zeichen, denn es bedeutet, dass die Justiz die Sache ernst nimmt. Juristisch ist der Schritt schlüssig. Denn wenn Vorstände aus der Unternehmenskasse Inserate bezahlen, die nicht im Unternehmensinteresse sind, dann tragen sie für diesen Schaden strafrechtliche Verantwortung, egal ob sie dazu von Dritten gedrängt oder genötigt werden.

Ob es taktisch klug ist, wird man erst sehen. Möglicherweise werden die ÖBB- und Asfinag-Vorstände sich nun hinter die umstrittenen Inseratenkampagnen stellen, um sich zu schützen. Oder aber sie ergreifen die Flucht nach vorne und legen offen, wie die Beziehungen zwischen Unternehmen, Verkehrsministerium und Boulevardpresse damals abgelaufen ist.

Das wäre wünschenswert, denn diese Geschichte gehört im Interesse aller aufgeklärt – auch des Kanzlers selbst. Wenn seine Partei alles tut, um zu verhindern, dass er oder sein Adlatus Josef Ostermayer vor dem U-Ausschuss dazu aussagen muss, bleibt die Justiz die einzige Hoffnung, Licht in diese Causa zu bringen.