Bild nicht mehr verfügbar.

Die U1 in Wien wird saniert, ersatzweise verkehren die Straßenbahnlinien 66 und 68.

Foto: APA/HERBERT PFARRHOFER

66er und 68er halten nicht direkt an den U1-Stationen. An den Ersatzhaltestellen können nicht immer günstigere Vorverkaufstickets erstanden werden.

Grafik: Wiener Linien

Wer nun einen teureren Einzelfahrschein beim Automaten im Fahrzeug kauft, kann sich den Ausgabezuschlag zurückholen. Aktiv bewerben die Wiener Linien diese Möglichkeit aber nicht.

Foto: Wiener Linien/Christoph H. Breneis

Anders als in Bussen und Straßenbahnen können Einzelfahrscheine der Wiener Linien nicht direkt in den U-Bahn-Zügen gekauft werden. Wer etwa die U1 nutzt, muss sich also schon vor Fahrtantritt ein Ticket im Vorverkauf um 2,00 Euro besorgen. Wer hingegen beim Automaten oder Fahrer in Tram oder Bus ein Einzelticket mit derselben Gültigkeit erwirbt, bezahlt 2,20 Euro.

Dieser Aufschlag wird auch an den Automaten in den Straßenbahnwaggons der Linien 66 und 68 eingehoben. Die beiden Linien wurden als Ersatz für die seit 7. Juli zwischen Schwedenplatz und Reumannplatz gesperrte U-Bahn-Linie U1 eingerichtet. Wegen der von den U1-Stationen abweichenden Streckenführung müssten manche Fahrgäste nun größere Umwege in Kauf nehmen, um ein Vorverkaufsticket um 2,00 Euro zu erstehen. Weil sie gezwungen sind, im Fahrzeug 2,20 Euro zu bezahlen, können sich die betroffenen Kunden den Aufpreis zurückholen - aktiv Kenntnis davon bekommen sie aber nicht.

"Nur im Bedarfsfall zu kommunizieren"

So heißt es in einer internen Anweisung der Wiener Linien, die derStandard.at vorliegt: "In den U1-Ersatzverkehrslinien 66 und 68 werden Automatenfahrscheine mit erhöhtem Ausgabezuschlag zum Vollpreis um 2,20 Euro ausgegeben. Ab Montag, 9.7.2012, wird allen Kunden, die einen Automatenfahrschein aus einem Zug der Linie 66 oder 68 bei einer Vorverkaufsstelle abgeben, der erhöhte Ausgabezuschlag von 20 Cent rückerstattet."

Abgeschlossen wird die von der Geschäftsführung unterzeichnete und an "alle Dienststellen und an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen" ergangene Direktive: "Diese Regelung wird nicht aktiv beworben und ist dem Kunden nur im Bedarfsfall zu kommunizieren."

Rückerstattung auf Kulanzebene

Die Wiener Linien begründen den Verzicht auf eine öffentliche Bekanntgabe der Refundierungsoption damit, dass nur "ein geringer Prozentsatz der Fahrgäste betroffen" sei. Einen rechtlich gedeckten Anspruch auf das billigere Einzelticket hätten die Kunden nicht, die Refundierung basiere auf Kulanz, erklärt Dominik Gries, Pressesprecher der Wiener Linien, auf Nachfrage.

Die Möglichkeit auf Rückerstattung haben auch Käufer von Halbpreistickets, die in den beiden Linien um 1,10 Euro statt 1,00 Euro angeboten werden. Dass die Automaten in 66er und 68er von Haus aus nur 1,00 Euro beziehungsweise 2,00 Euro verrechnen, lasse sich nicht umsetzen, weil die Garnituren nicht "linienscharf" im Einsatz seien, sondern auch auf anderen Strecken mit regulärem Aufschlag verkehren würden, so Gries.

Bisher hat laut dem Wiener-Linien-Sprecher nur "eine Handvoll Fahrgäste" die Rückerstattung in Anspruch genommen. Den generellen Aufpreis bei Tickets, die bei Fahrern oder Automaten in Fahrzeugen gekauft werden, rechtfertigt der Verkehrsbetrieb mit dem dafür notwendigen Personalmehraufwand und den höheren Wartungskosten der Automaten. (mm, derStandard.at, 16.7.2012)