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Im April tritt in Österreich die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Sämtliche Kommunikationsvorgänge via Telefon und Handy, E-Mail und Internet müssen dann für sechs Monate gespeichert werden.

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Im April tritt in Österreich die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Ab dann müssen sämtliche Kommunikationsvorgänge via Telefon und Handy, E-Mail und Internet für sechs Monate gespeichert werden. Die zugrunde liegende EU-Richtlinie wurde bereits 2006 verabschiedet, die Initiatoren versprechen sich eine verbesserte Terrorismus-Bekämpfung. Eine Studie des Max-Planck-Instituts hat nun jedoch ergeben, dass die Vorratsdatenspeicherung bislang nicht zu einer höheren Aufklärungsquote bei Straftaten geführt hat, berichtet die "Zeit".

Ende der Unschuldsvermutung

Durch die Speicherung aller Kommunikationsdaten gelte laut den Kritikern jeder Bürger als potenziell verdächtig. Gegner befürchten, dass dadurch de facto die Unschuldsvermutung abgeschafft wird und sich umfangreiche Profile über das Verhalten Bürger erstellen lassen. Die Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht untermauert nun die Argumente der Kritiker.

Aufklärungsquoten analysiert

Die Forscher haben für die Studie unter anderem die Aufklärungsquoten von Straftaten zwischen 1987 und 2010 in jenen Ländern analysiert, in denen die Vorratsdatenspeicherung vorübergehend in Kraft getreten war, sowie zum Vergleich in Ländern ohne Speicherung der Daten. In Deutschland war die Richtlinie 2008 in Kraft getreten, 2010 vom Bundesverfassungsgericht jedoch für grundgesetzwidrig erklärt worden.

Momentaufnahme

Dabei habe man nicht nachweisen können, dass die anlasslose Speicherung der Daten "sichtbare Unterschiede in der Sicherheitslage" gebracht habe. Allerdings handle es sich nur um eine Momentaufnahme, gekennzeichnet durch "eine noch sehr unsichere statistische Datengrundlage (und) das Fehlen systematischer empirischer Untersuchungen", heißt es in der Studie.

"Essenzielle Bedeutung für die Strafverfolgung"

Die Befürworter der anlasslosen Speicherung aller Kommunikationsdaten behaupten, dass diese "von essenzieller Bedeutung für die Strafverfolgung" sei und andernfalls die Sicherheit der Bürger gefährdet würde. Das werde von der Studie, die der Chaos Computer Club veröffentlicht hat, widerlegt.

Bürgerinitiativen und Protestaktionen

Kritik an der Richtlinie kommt von mehreren Seiten. So war die Umsetzung in mehreren Ländern von den Höchstgerichten gekippt worden. In Österreich hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) die Bürgerinitiative "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!" gestartet und dazu in einer Online-Petition bislang mehr als 41.000 Unterschriften gesammelt. Auch die Online-Aktivisten Anonymous haben Protestaktionen angekündigt.

Die Ergebnisse der 2010 vom deutschen Justizministerium in Auftrag gegeben Untersuchung des Max-Planck-Instituts sollen am Freitag der EU-Kommission übergeben werden.