Eine Ärztin im Gespräch mit einem Patienten.
Betroffen von der neuen Regelung sind alle Wahlärztinnen mit mehr als 300 verschiedenen Kunden pro Jahr.
IMAGO/Westend61

Wahlärztinnen und Wahlärzte müssen seit 1. Juli auf Wunsch ihrer Patientinnen und Patienten die Honorare elektronisch an die Krankenkasse übermitteln, damit diese einen Teil der Kosten refundiert. DER STANDARD hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema zusammengefasst.

Frage: Mit 1. Juli startete die automatische Wahlarztabrechnung. Was bedeutet das für Patientinnen und Patienten?

Antwort: Bisher mussten Patienten ihre Wahlarztabrechnungen selbst bei der Krankenkasse einreichen, um einen Teil der Kosten für die in Anspruch genommene Leistung refundiert zu bekommen. Seit Montag erfolgt die Einreichung direkt über den jeweiligen Wahlarzt, sofern Patientinnen und Patienten dies wünschen. Für die digitale Übermittlung der Honorarnoten und Unterlagen wird das bestehende System "WAH online" genutzt. Das Sozialministerium verspricht sich durch diese Änderung mehr Effizienz und auch eine Erleichterung für Patientinnen und Patienten. Das betrifft all jene, die bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) sowie bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) versichert sind.

Frage: Betrifft die automatische Abrechnung alle Wahlärztinnen und Wahlärzte?

Antwort: Nein. Sozialministerium, ÖGK und Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) haben sich in Verhandlungen darauf verständigt, dass die neue Regelung nur bei jenen Wahlärzten greift, die mehr als 300 verschiedene Patientinnen und Patienten im Jahr betreuen. Außerdem sind Wahlzahnärzte davon ausgenommen. Die ÖGK rechnet damit, dass von den rund 11.000 Wahlärztinnen und Wahlärzten in Österreich vorerst nur rund ein Viertel von der neuen gesetzlichen Vorgabe umfasst ist. Laut der Kasse betrifft das aber rund 80 Prozent aller eingereichten Wahlarztrechnungen. Die Einschränkung, die viele kleinere Wahlarztpraxen von der elektronischen Übermittlung der Rechnungen an die Sozialversicherungsträger ausnimmt, ist auch ein Verhandlungserfolg der Ärztekammer: Denn zunächst wollte die ÖGK eine Grenze bei einem Jahresumsatz von 15.000 Euro einziehen – also analog zur Registrierkassenpflicht. Bei diesem Schwellenwert wären deutlich mehr, nämlich rund 41 Prozent der Wahlärzte, von der automatischen Wahlarztabrechnung betroffen gewesen.

Frage: Um welche Summen geht es bei der Teilrefundierung der Wahlarztkosten eigentlich?

Antwort: Die ÖGK als größte gesetzliche Sozialversicherung Österreichs refundiert grundsätzlich 80 Prozent des Betrags, der als Tarif für die Leistung bei einem Kassenarzt oder einer Kassenärztin angefallen wäre. Das sind selten auch 80 Prozent des Wahlarzthonorars: Denn Wahlärzte sind an keine Tarifordnung gebunden und können auch höhere Honorare für die ärztlichen Leistungen verlangen. Die ÖGK rechnet durch die Umstellung auf elektronische Übermittlung via "WAH online" durch die Wahlärzte mit weniger Bürokratie-Aufwand, mehr Datentransparenz und auch einer Beschleunigung der Überweisungen: Patientinnen und Patienten sollen künftig binnen 14 Tagen die Teilrefundierung des Wahlarzthonorars auf ihrem Konto haben. Bisher dauerten die Überweisungen der ÖGK an die Patientinnen und Patienten laut Arbeiterkammer teils auch drei bis vier Monate.

Frage: Warum werden nur 80 Prozent des Tarifs, der für die Kassenleistung angefallen wäre, ersetzt?

Antwort: Die Gesundheitskasse machte den Abschlag mit dem Mehraufwand für die tausenden von Patientinnen und Patienten eingereichten Abrechnungen geltend. Ein Wahlarzt kritisierte in einer Stellungnahme an den STANDARD, dass dieser Abschlag nun mit der bürokratischen Vereinfachung wegfallen müsste. Sprich: Die ÖGK sollte künftig 100 Prozent des Kassentarifs überweisen müssen. Er monierte, dass die Umstellung "vor allem den Kassen" nütze.

Frage: Welche Änderungen kommen noch auf Wahlärztinnen und Wahlärzte zu?

Antwort: Ab 1. Jänner 2026 müssen sich Wahlärztinnen und Wahlärzte verpflichtend auch am E-Card- und Elga-System beteiligen und Diagnosen codieren. Damit wird laut ÖGK-Obmann Andreas Huss auch mehr Transparenz und Sicherheit für Patientinnen und Patienten geschaffen. Die noch vorhandene Intransparenz zwischen öffentlichem und privatem System müsse "weiter bekämpft" werden. Es brauche demnach "viel mehr" Kassenärzte sowie eine Einbeziehung aller Gesundheitsberufe. (David Krutzler, 1.7.2024)