Eine Ärztin spricht mit einer Patientin
Bisher musste ein Großteil der Patientinnen und Patienten Honorarnoten des Wahlarztes selbst bei der Krankenkasse einreichen, um einen Teil der Kosten refundiert zu bekommen. Ab 1. Juli übernimmt das der Wahlarzt oder die Wahlärztin – sofern eine Zustimmung durch den Patienten oder die Patientin vorliegt.
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Für Personen, die eine Wahlärztin oder einen Wahlarzt aufsuchen, tritt eine entscheidende bürokratische Erleichterung in Kraft: Ab 1. Juli müssen sie die Honorarnote nicht mehr selbst bei der Krankenkasse einreichen, um einen Teil der Kosten refundiert zu bekommen. Wenn die Patientinnen und Patienten dies wünschen, muss das künftig die Wahlärztin oder der Wahlarzt erledigen.

Bis zuletzt haben die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Ärztekammer noch um Details zu den Änderungen gefeilscht. Zuletzt stand gar eine Verschiebung des Vorhabens im Raum: Die Kammer nannte noch vor einem Monat den geplanten Starttermin mit Anfang Juli "unrealistisch". Nun wurde nach Informationen des STANDARD aber eine Einigung zwischen Ärztekammer, Sozialversicherungsträgern und Gesundheitsministerium erzielt. "Die Lösung steht", sagte ein Sprecher von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) auf Anfrage. Einem Start der automatischen Wahlarztabrechnung ab kommender Woche steht damit nichts mehr im Wege.

Die Teilrefundierung der Wahlarztkosten sieht so aus, dass etwa die ÖGK grundsätzlich 80 Prozent des Betrags erstattet, die als Tarif für die Leistung bei einem Kassenarzt angefallen wäre. Das sind selten auch 80 Prozent des Honorars, weil die Tarife von Wahlärzten in der Regel höher sind als jene von Kassenärzten. Wahlärzte sind an keine Tarifordnung gebunden. Erteilt der Patient oder die Patientin die ausdrückliche Zustimmung zur Übermittlung der Unterlagen und Rechnungen, muss dies künftig der Wahlarzt erledigen. Genutzt wird für die elektronische Übermittlung der Honorarnoten das System "WAH online": Damit soll auch die Zettelwirtschaft mit eingescannten Dokumenten der Vergangenheit angehören.

Die ÖGK rechnet mit weniger Aufwand und einer deutlichen Beschleunigung des Procederes: Patientinnen und Patienten könnten damit rechnen, dass die Teilrefundierung für die Wahlarzthonorare binnen 14 Tagen durchgeführt werden kann. Dies werde als Zielwert angepeilt. Die Arbeiterkammer kritisierte, dass das bislang bei der ÖGK teils drei bis vier Monate in Anspruch nehmen konnte.

Ein Arztzimmer
Die Teilrefundierung der Wahlarzthonorare durch die ÖGK soll schneller als bisher durchgeführt werden.
APA/Sebastian Kahnert

Regel für Wahlärzte ab 300 Patienten pro Jahr

Nach Angaben der ÖGK gibt es rund 11.000 Wahlärzte in Österreich. Mit Stand Ende 2023 nutzten rund 1100 Ärztinnen und Ärzte ohne Kassenvertrag das Programm "WAH online" noch ohne gesetzliche Verpflichtung – also rund jeder Zehnte. Ab 1. Juli werden es deutlich mehr sein, auch wenn es weiterhin Ausnahmen gibt. So sind etwa Wahlzahnärzte nicht Teil der neuen Regelung. Zudem müssen Wahlärztinnen und Wahlärzte erst dann das Onlineprogramm für die elektronische Übermittlung der Honorarnoten verwenden, wenn sie mehr als 300 verschiedene Patientinnen und Patienten pro Jahr betreuen. Damit dürften rund 80 Prozent aller bisher eingereichten Wahlarztabrechnungen von der Umstellung betroffen sein.

Der eingezogene Schwellenwert bedeutet, dass kleinere Wahlarztpraxen von der gesetzlichen Verpflichtung ausgenommen werden. Das ist auch ein Entgegenkommen an die Ärztekammer. Zuletzt wurde noch im Mai vonseiten der ÖGK überlegt, die Grenze bei 15.000 Euro, also analog zur Registrierkassenpflicht, zu ziehen: Das hätte noch rund 90 Prozent aller eingereichten Wahlarztrechnungen betroffen – oder etwa 41 Prozent der Wahlärztinnen und Wahlärzte. Die nunmehrige Einigung mit mehr als 300 Patientinnen und Patienten pro Jahr bedeutet, dass noch etwas weniger Wahlärzte als ursprünglich von der ÖGK geplant verpflichtend auf elektronische Übermittlung der Honorarnoten umstellen müssen.

Der Trend zur Privatmedizin war zuletzt deutlich, was sich auch in einem Boom bei den Wahlärzten niederschlägt. So stieg etwa der Wahlarztanteil bei Hautärztinnen und Hautärzten zwischen 2017 und 2023 von 58 auf 71 Prozent an, wie aus der Beantwortung einer SPÖ-Anfrage durch das Gesundheitsministerium hervorgeht. Auch die Zahl der Refundierungsanträge für Wahlarztrechnungen ist stark gestiegen: Bei Hautärztinnen und Hautärzten gab es ein Plus von 75 Prozent, im Fach Orthopädie betrug der Zuwachs bei den Anträgen 82 Prozent, im Bereich Urologie waren es etwa 63 Prozent. (David Krutzler, 27.6.2024)