Klimaaktivistinnen in Graz
Die fünf Aktivistinnen und Aktivisten der Letzten Generation müssen für ihren Protest je 500 bis 550 Euro Strafe zahlen.
Letzte Generation

Graz – Fünf Mitglieder der Letzten Generation wurden am Dienstag am Landesverwaltungsgericht Steiermark zu "unverhältnismäßig hohen Strafen" verurteilt, wie sie selbst festhielten. Konkret müssen die fünf Aktivistinnen und Aktivisten aufgrund einer Demonstration, bei der sie sich am Grazer Kaiser-Josef-Platz im vergangenen Frühjahr festgeklebt haben, nun je 500 bis 550 Euro als Strafzahlung leisten. In Wien würden sich die Strafzahlungen ihren Erfahrungen nach meist auf 100 bis 120 Euro pro Person belaufen, berichtet Anna Freund, Sprecherin der Letzten Generation. Dass das verkündete Urteil "unverhältnismäßig hoch" ausgefallen sei, liege laut Letzter Generation an der Befangenheit des Richters.

Die Letzte Generation habe laut eigenen Angaben mehrmals gegen die mutmaßliche Befangenheit des Richters Einspruch erhoben, jedoch ohne Erfolg. In einem Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2023, das dem STANDARD vorliegt, befindet der Richter, dass sich der "Konsens der Wissenschaft" als "umstrittene Hypothese darstelle, die zunehmend zur Begründung wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Steuermechanismen herangezogen werde". Diese "politische Ideologie" werde vor allem von "sogenannten grünen und anderen Parteien und politischen Gruppierungen vertreten". Weiters begründet der Richter in jenem Erkenntnis, dass das politische Motiv hinter den Klimaprotesten der Grund sei, weshalb keine Strafmilderungsgründe abgeleitet werden könnten. Ansonsten würde jedes "subjektiv für wichtig und als 'hehres Ziel' empfundene Motiv einer politischen Kundgebung die Begehung von Verwaltungsübertretungen zumindest teilweise legitimieren".

Verurteilt wurden die Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten laut eigenen Angaben nach Paragraf 14 Versammlungsgesetz und Paragraf 81 Sicherheitspolizeigesetz, worin es in Absatz eins heißt: "Wer durch besonders rücksichtsloses Verhalten die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt stört, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 218 Euro zu bestrafen. Anstelle einer Geldstrafe kann bei Vorliegen erschwerender Umstände eine Freiheitsstrafe bis zu einer Woche, im Wiederholungsfall bis zu zwei Wochen, verhängt werden." Dieser Paragraf werde bei Urteilen in anderen Bundesländern laut Freund, Sprecherin der Letzten Generation, meist fallengelassen. In Graz war dies am Dienstag nicht der Fall, sagt Freund.

Weitere fünf Mitglieder der Letzten Generation müssen laut eigenen Angaben noch vor den Richter treten. Am Landesverwaltungsgericht Steiermark konnte bis dato niemand für eine Stellungnahme erreicht werden. (Antonia Wagner, 5.3.2024)