Justizanstalt Stein in Krems Niederösterreich
Laut einem Sachverständigen ist der Betroffene in der Justizanstalt Stein nicht gut aufgehoben.
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Krems – An den Unterbringungsbedingungen eines psychisch kranken 27-Jährigen in der Justizanstalt (JA) Stein in Niederösterreich ist am Freitag Kritik laut geworden. Der Verteidiger des Mannes ortete im Ö1-"Morgenjournal" eine nicht-adäquate Behandlung seines Mandanten. Ein Antrag auf Verlegung in ein Krankenhaus sei kürzlich abgelehnt worden. Das Justizministerium stellte dem Bericht zufolge in Aussicht, den Fall von Amts wegen nochmals zu prüfen.

Eingewiesen worden war der Mann wegen gefährlicher Drohung beziehungsweise Nötigung. Der Betroffene hatte sich laut "Morgenjournal" in einer psychischen Ausnahmesituation mit einem Messer in der Hand über Bauarbeiten an einem Sonntag beschwert. Seit mehr als einem Jahr sitzt er nun ein, nach Angaben seiner Mutter hauptsächlich nahezu isoliert in einer Einzelzelle.

Psychopax statt Neuroleptika

Einer Behandlungsmitteilung der Justizanstalt Stein vom 15. Mai zufolge wird der Mann bei Bedarf mit Psychopax ruhiggestellt. Das seien Beruhigungstropfen, die süchtig machen könnten, betonte Verteidiger Daniel Strauss. "Er leidet an einer schweren, schizophrenen Erkrankung. Die adäquate Behandlung wären hier entsprechende Psychopharmaka, Neuroleptika." Ein Psychiater komme alle zwei Wochen vorbei. "Aber das ist natürlich nicht ausreichend bei jemandem mit einer so schwerwiegenden psychischen Erkrankung", sagte der Rechtsanwalt zu Ö1. Eine Amtshaftungsklage gegen die Republik werde in Betracht gezogen.

Einem Gutachten zufolge leidet der 27-Jährige an einer schizoaffektiven Störung und einer Persönlichkeitsstörung. Nach Ansicht eines Sachverständigen ist der Betroffene in einem Hochsicherheitsgefängnis wie der Justizanstalt Stein nicht gut aufgehoben. Das "Morgenjournal" zitierte diesbezüglich aus einem Gerichtsprotokoll vom Mai: "Mit dem Krankheitsbild gehört er nicht dorthin, sondern er sollte in eine konsequente Behandlung kommen, damit er eine gute Chance hat, bald bedingt entlassen zu werden." (APA, red, 7.7.2023)