Wien - Die Beamten werden neben der besseren Anrechnung ihrer bisherigen Pensionszeiten auch durch die Möglichkeit einer Zusatzpension bedeutend weniger Abschläge als Arbeiter und Angestellte haben. Derzeit gibt es beispielsweise für Vertragsbedienstete des Bundes die Möglichkeit, mit einer Einzahlung von 0,75 Prozent des Bruttogehalts in eine Pensionskasse und einer Verzinsung von 5,5 Prozent nach 45 Jahren monatlich zehn Prozent des Letztbezugs als Zusatzpension zu erhalten. Diese Möglichkeit soll, berichtet das Radio-Mittagsjournal des ORF, auch für jene 140.000 von der Harmonisierung betroffenen Beamten, die jünger als 50 Jahre sind, geschaffen werden.

Zudem sind die Beamten während der Übergangszeit auch dadurch begünstigt, dass sie rascher einen höheren Pensionsanspruch haben als ASVG-Versicherte. Grundsätzlich haben Beamte, die vor dem 30. April 1994 pragmatisiert wurden, schon nach zehn Jahren Anspruch auf 50 Prozent ihrer Bemessungsgrundlage. Jene Beamten, die nach dem 30. April 1994 pragmatisiert wurden brauchen 15 Jahre, um diese 50 Prozent zu erreichen. Danach gibt es für jedes weitere Jahr einen Steigerungsbetrag von rund rund zwei Prozent, der jedoch unterschiedlich hoch ist. Die Ansprüche, die die Beamten nach diesem Modell bisher erworben haben, nehmen sie auch in das mit 1. Jänner 2005 harmonisierte Modell mit und erst dann gelten auch für sie die ASVG-Regeln. Im ASVG gab es bisher nur zwei Prozent Steigerungsbetrag pro Jahr. Das bedeutet, dass man in zehn Jahren nur 20 Prozent der Bemessungsgrundlage erreichte. Mit der Reform 2003 ist dieser Steigerungsbetrag schrittweise auf 1,78 Prozent gesenkt worden.

Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) hatte zuletzt die unterschiedliche Behandlung von Privatangestellten und Beamten im Übergangsrecht der Pensions-Harmonisierung verteidigt. Er verweist darauf, dass Beamte durch die Harmonisierung ohnehin mehr verlieren würden als ASVG-Versicherte. "Das lässt sich nicht vergleichen", meint der Minister. (APA)