Wien - Mit den letzten Abänderungsanträgen hat die Koalition am Mittwoch das Kapitel Pensionsreform fürs Erste abgeschlossen. Überraschungen blieben aus. Geschaffen wird ein Härtefonds für Bezieher niedriger Pensionen, der im kommenden Jahr mit 10 Millionen Euro dotiert wird, 2005 mit 16 Millionen und 2006 mit 18 Millionen. Hinzukommt, dass sich nun auch Beamte über eine Deckelung der Pensionsverluste aus der Reform freuen können - diese liegt für alle öffentlich Bediensteten - analog zum ASVG - bei zehn Prozent. Einbußen gibt es für die letzten "Funktionärspensionisten".

Härtefonds

Der Härtefonds wird im Sozialministerium eingerichtet und soll vor allem für Personen dienen, die einen Pensionsanspruch unter 1.000 Euro haben, obwohl sie 40 Versicherungs- oder 30 Beitragsjahre aufweisen können. Ebenfalls Zuwendungen erhalten können Personen, die besonders lang dauernde Beiträge zur Pensionsreform entrichtet haben. Konkret dürfte dies für all jene gelten, die zwar unter die Hacklerregelung fallen aber trotzdem gröbere Verluste zu befürchten haben.

Wer jetzt konkret Anspruch auf solche Zuschüsse hat, entscheidet der Sozialminister, der eine entsprechende Verordnung ausarbeiten soll. Die Abwicklung erfolgt über das Bundessozialamt. Mehr dazu >>>

Neugebauer erhält einen Deckel

Ins Boot geholt hat die Koalition im letzten Moment auch den Chef der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, Fritz Neugebauer (V). Dessen Beamte erhalten im Gesetz eine Deckelung aller Verluste in Höhe von zehn Prozent zugesichert. Bisher war ein Maximalverlust von sieben Prozent vorgesehen - dieser hätte aber nur die Einbußen aus dem verlängerten Durchrechnungszeitraum erfasst und die anderen Maßnahmen wie den geringeren Steigerungsbetrag ausgeklammert. Die freiheitliche Forderung, Pensionsbezieher über der ASVG-Höchstpension, von der Deckelung auszunehmen, blieb letztlich unerfüllt.

Funktionärspension für Neugebauer&Co bleibt

Änderungen gibt es auch bei der (auslaufenden) Funktionärspension in der Sozialversicherung, die die FPÖ überhaupt abgeschafft haben wollte. Das bleibt nun den 24 noch verbliebenen potenziellen Funktionärspensionisten erspart. Sie müssen allerdings aus ihren Einkünften in der Sozialversicherung acht Prozent als Pensionsbetrag abliefern. Im Ruhestand ist dann - wie im öffentlichen Dienst - ein Pensionssicherungsbeitrag von 3,3 Prozent abzuliefern. Zu den letzten Funktionären mit Anspruch auf diesen Pensionstyp gehören der Obmann der Bäuerlichen Sozialversicherung, Karl Donabauer, sein VP-Abgeordneten-Kollege, der Chef der Beamtenversicherung Fritz Neugebauer (V) und der Obmann der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, Helmut Oberchristl (S).

Neugebauer wies unterdessen zurück, er habe als Obmann der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) einen Anspruch auf eine Funktionärspension. Er habe im Jahr 2000 bei der Übernahme dieser Funktion auf alle Funktionsabgeltungen verzichtet und erwerbe damit auch keinen Pensionsanspruch, ließ er über seinen Sprecher Hermann Feiner ausrichten. (APA/red)