Wien - Mit einem Kirchenvolksbegehren wollen mehrere Organisationen, darunter die die Plattorm "Betroffene kirchlicher Gewalt", staatliche Privilegien des Klerus abschaffen. Verlangt wird etwa die striktere Trennung von Kirche und Staat sowie die Streichung "gigantischer Subventionen". Ein weiteres Ziel des Volksbegehrens ist die Aufklärung der kirchlichen Missbrauchsfälle durch den Staat. Ab 15. März werden Unterstützungserklärungen gesammelt, kündigten die Initiatoren an.

Die Unterstützungserklärungen werden in den Ämtern von 200 Städten und Gemeinden aufliegen - fast zeitgleich mit jenen des Bildungsvolksbegehrens. Bewohner kleinerer Gemeinden müssen die Formulare im Internet herunterladen, sie am Gemeindeamt unterschreiben und an das Volksbegehrensbüro senden. Notwendig sind 8.032 Unterstützungserklärungen, um das Volksbegehren auch wirklich einleiten zu können. Die Möglichkeit zur Unterschrift besteht bis 15. Oktober dieses Jahres.

Aus privaten Spenden finanziert

Die Organisatoren erwarten sich zumindest 100.000 Unterschriften bei einem Volksbegehren und setzen auch auf die Unterstützer des Bildungsvolksbegehrens: "Ich glaube, da gibt es eine hohe Übereinstimmung bei der Weltanschauung", sagte ein Sprecher. Finanziert wird das Volksbegehren aus privaten Spenden, Namen von prominenten Unterstützern will man zumindest jetzt noch nicht preisgeben. "Es handelt sich eher um ein Thema aus der Basis."

Die Plattform "Betroffene Kirchlicher Gewalt" sei nur Mitinitiator des Volksbegehrens, betont man dort. Auch andere Organisationen würden sich der Aktion anschließen, etwa der Freidenkerbund Österreich und die Giordano-Bruno-Stiftung. Zur Koordination soll ein eigener Verband gegründet werden. Vorläufiger Name: "Initiative gegen kirchliche Privilegien - Religion ist Privatsache".

Bereits 1995 initiierte die Plattform "Wir sind Kirche" ein sogenanntes Kirchenvolksbegehren, das allerdings eine Unterschriftensammlung und kein wirkliches Volksbegehren war. 505.154 Menschen unterschrieben damals unter anderem für mehr Mitsprache, die Gleichberechtigung der Frauen und die Abschaffung des Pflichtzölibats.

Ziel: Verfassungsgesetz zur Trennung Kirche-Staat

Das Kirchenvolksbegehren erhebt zwei Hauptforderungen: Mittels Aushebeln des Konkordats via Verfassungsgesetz will man die klare Trennung von Kirche und Staat erreichen. Weiters verlangen die Initiatoren die Einrichtung einer Sonderkommission zur staatlichen Aufklärung der Missbrauchsfälle. Das soll wiederum mittels eines Bundesgesetzes erreicht werden.

"Der Staat muss jährliche Millionenzahlungen an die römisch-katholische Kirche leisten", lautet einer der Kritikpunkte des Volksbegehrens. Katholische Privatschulen und Kindergärten seien steuerfinanziert, religiöse Universitäten und Hochschulen vom Staat bezahlt, aber vom Vatikan kontrolliert. Kritik gibt es auch daran, dass kirchliche Besitztümer vielfach grundsteuerbefreit seien und kirchliche Güter oft aus Mitteln der Allgemeinheit saniert würden. Für EU-Agrarförderungen an den "Großgrundbesitzer Kirche" sollte laut den Initiatoren des Volksbegehrens eine Obergrenze gelten.

Kritik an absetzbarer Kirchensteuer

Die Plattform erwähnt auch, dass der Kirchenbeitrag steuerlich absetzbar sei und dem Staat somit Einnahmen verloren gehen würden. Auch die Administration der "Steuereintreibung" werde staatlich unterstützt, behördliche Meldedaten würden der Kirche zur Verfügung gestellt werden. Kritik gibt es weiters an der Spendenabsetzbarkeit, die "fast ausschließlich kirchlichen Einrichtungen zugute" käme. Auch auf vom Staat bezahlte Zivildiener würden kirchliche Einrichtungen zugreifen.

Eigenes Kirchen-Rechtssystem

Ein weiterer Kritikpunkt: Der Klerus habe mit dem Kirchenrecht ein eigenes Rechtssystem installiert, einen "Staat im Staat". Als Beispiel wird die durch Kardinal Christoph Schönborn eingesetzte Opferschutzanwaltschaft genannt. Die Missbrauchsfälle sollten stattdessen gleich in die Hände der Justiz gegeben werden. Auch am katholischen Religionsunterricht gibt es Kritik: Die Abmeldung davon werde erschwert, indem Religionsstunden in der Mitte des Schultages stattfinden.

Das Konkordat - eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Vatikan - schränke die Autonomie Österreichs in kirchlichen Belangen stark ein und verhelfe der Kirche in "eine privilegierte, öffentlich-rechtliche Stellung", kritisiert die Plattform. Erreichen will man dessen Aushebelung wie erwähnt durch den Umweg über ein Verfassungsgesetz.

"Vatikannahe Belangsendungen" im ORF

Auch der ORF bleibt vom geplanten Kirchenvolksbegehren nicht unberührt. Dieser sei per Vertrag gezwungen, ausführliche Religionssendungen auszustrahlen, so die Plattform. Diese seien "vatikannahe Belangsendungen", aber aus Mitteln der Allgemeinheit bezahlt. Kirchenvertreter hätten außerdem einen eigenen Sitz im Stiftungs- und Publikumsrat. (APA)