Frühpension: Ab 2004 wird das Frühpensionsalter (56,5 für ASVG-Frauen, 61,5 für ASVG-Männer und Beamte) erhöht, 2009 ist nur mehr das Regelpensionsalter (60 ASVG-Frauen, 65 Beamte und ASVG-Männer) möglich. Ausgenommen sind die so genannten Hacklerpensionen (45 Versicherungsjahre). Wer bis 2009 in Frühpension geht, muss für jedes Jahr vor dem Regelpensionsalter Abschläge von 4,2 Prozent der Bruttopension hinnehmen.

Durchrechnung: Jetzt wird im ASVG die Pensionshöhe nach den 15 besten Verdienstjahren berechnet, für Beamte nach dem letzten, besten Jahr. Ab 2004 steigt die Durchrechnung um ein Jahr pro Jahr, 2028 soll sie bei 40 Jahren liegen.

Steigerungsbetrag: Betrag, den jedes Jahr wert ist - Arbeitsjahre mal Steigerungsbetrag ergeben den Prozentsatz, den man vom Durchschnittsverdienst als Pension bekommt. Derzeit liegt der Steigerungsbetrag bei zwei, ab 2004 soll er auf 1,78 sinken - womit für 80 Prozent Pension 45 Jahre gearbeitet werden muss. (eli/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 12./13.4.2003)