Gesundheitspolitik
ÖGB-Resolution gegen Kassen-Sanierungsplan
Keine weiteren Selbstbehalte - Keine Senkung der Lohnnebenkosten - Steuerentlastung für Masseneinkommen
Wien - Der ÖGB hat am Mittwoch erneut den von der
Bundesregierung geplanten Sanierungsplan für die Krankenkassen
abgelehnt und sich auch gegen weitere Selbstbehalte ausgesprochen. In
einer Resolution fordert der Bundesvorstand der Gewerkschaft die
Zweckbindung der Tabaksteuer, kleinere Spannen im Arzneimittelhandel
und die Eintreibung der Beitragsschulden der Arbeitgeber, um die
Krankenversicherungen künftig finanziell sichern zu können. Der ÖGB vermisst ein "zukunftsorientiertes Gesundheitskonzept".
Die vorgesehenen "Darlehen" gesunder Kassen seien keine Lösung, weil
Maßnahmen zu einer Verbesserung der Finanzsituation der
Darlehensnehmer komplett fehlten.
Die Eisenbahnergewerkschaft hat in einer eigenen Aussendung erneut
angekündigt, zu überprüfen, ob die Mittel, die an den Ausgleichsfonds
der Krankenkassen gezahlt werden sollen, auf ein Treuhandkonto gelegt
werden können. Auch wollen die Eisenbahner beim
Verfassungsgerichtshof Klage gegen die 60. ASVG-Novelle, die die
Umverteilung der Mittel vorsieht, einbringen.
In der ÖGB-Resolution wird auch neuerlich ein gesetzlich
verankerter Zeitausgleich für Nachtarbeiter gefordert und einer
Lohnnebenkostensenkung eine Absage erteilt.
Für eine Steuerreform 2003 will der ÖGB, wie mehrfach berichtet,
eine Lohnsteuerreform im Gesamtausmaß von 2,7 Mrd. Euro. Den
Selbstfinanzierungsgrad der Reform infolge höherer Konsumausgaben,
höherer Rückflüsse an Umsatzsteuer und anderer Abgaben sieht der ÖGB
bei rund 35 Prozent. Der größte Teil der restlichen Mittel zur
Finanzierung einer Lohnsteuersenkung könne durch das Schließen von
Steuerschlupflöchern aufgebracht werden, argumentiert die
Gewerkschaft.
Gefordert werden auch mehr Chancen für Frauen am Arbeitsmarkt
durch Projekte für Wiedereinsteigerinnen und betriebliche
Weiterbildung. Gegen Unternehmen, die die neuen Beschäftigungsformen
zur Umgehung "normaler" Arbeitsverhältnisse missbrauchen, müsse
härter vorgegangen werden. Alle atypischen Beschäftigungsformen
sollen den vollen arbeits- und sozialrechtlichen Schutz erhalten.
Schließlich wird das klare Nein zu einer Ausweitung der
Ladenöffnungszeiten wiederholt. (APA)