Pensionen
ÖGB-Leutner: Altersdiskusson ist "verwerflich"
Erst Maßnahmen aus 2000 verkraften - Wirtschaft soll Arbeitsplätze für Ältere sichern - 67 Prozent für niedrigeres Frauenpensionsalter
Wien - Für den ÖGB ist eine neue Diskussion um das
Pensionsantrittsalter "absolut verwerflich". Und Überlegungen, das
Pensionsalter der Frauen jenem der Männer anzugleichen, "haben
keinerlei Berechtigung, so lange Frauen nach wie vor benachteiligt
sind", argumentiert der Leitende ÖGB-Sekretär Richard Leutner. Er
fordert die Wirtschaft auf, "endlich älteren Menschen Arbeitsplätze
zu sichern. Es ist absurd, über ein höheres Antrittsalter nach zu
denken und gleichzeitig ältere Arbeitnehmer frühzeitig in Pension zu
schicken". Die EU-Festlegung in Barcelona aus der Vorwoche werde
missinterpretiert, wenn eine Erhöhung des Pensionsalters daraus
abgeleitet werden soll - "es geht einzig und allein um eine
Empfehlung zur höheren Erwerbsbeteiligung der älteren Menschen. 50
Prozent aller Personen, die in Pension gehen, kommen nicht aus einem
aufrechten Dienstverhältnis sondern aus der Krankheit oder der
Arbeitslosigkeit", betont Leutner am Donnerstag.
"Wir sind noch nicht so weit"
Der ÖGB vertritt die Meinung, dass der vereinbarte Zeitpunkt für
den Start der Angleichung des Pensionsalters zwischen Frauen und
Männern, 2019, nicht vorverlegt werden könne. "Wir sind noch lange
nicht so weit, wie man 1992, bei Beschluss des Gesetzes, für einen
fast zehnjährigen Zeitraum geglaubt hat", stellt Leutner fest und
urgiert einen entsprechenden Bericht der Bundesregierung.
Übrigens hat nach Leutners Meinung im Falle der "Ausgestaltung der
Pensionen" nationales Recht Vorrang vor EU-Recht.
Laut einer OGM-Umfrage für das am Freitag erscheinenden "Format"
wollen 67 Prozent der Österreicher, dass Frauen auch weiterhin fünf
Jahre vor den Männern in den Ruhestand treten können. Selbst 55
Prozent aller Männer gönnen den Frauen den längeren Lebensabend. 64
Prozent der Österreicher halten die Abschaffung fixer Pensionsalter
für eine gute Idee: Wer länger als vorgesehen arbeitet, solle einen
Zuschlag auf seine Pension erhalten, gegen einen entsprechenden
Abschlag solle man aber auch vorzeitig ausscheiden können. (APA)