Wien - Die am Mittwoch angekündigte Pensionsanpassung für das nächste Jahr wird auf dem Weg einer Verordnung von Sozialminister Herbert Haupt (F) beschlossen. Wie sein Sprecher Gerald Grosz am Donnerstag mitteilte, wird der Entwurf dafür heute dem Ministerrat übermittelt. Laut Gesetz ist die Verordnung der Bundesregierung "zur Zustimmung vorzulegen", das Parlament sei davon "nicht betroffen", erläuterte Grosz. Haupt hatte am Mittwoch noch erklärt, die Verordnung in den Hauptausschuss des Parlaments zu bringen. Die Verordnung ist laut Gesetz bis zum morgigen Freitag zu erlassen. Möglich sei nun ein Rundlaufbeschluss der Regierung. Die andere Variante sei ein Beschluss erst im nächsten Ministerrat am 11. Dezember, erläuterte der Haupt-Sprecher. Das wäre möglich, weil die Verordnung fristgerecht in den Ministerrat eingebracht werde. Die Regierung erhöht die Pensionen ab 1. Jänner ohne Zustimmung der Seniorenvertreter um 1,1 Prozent. Dazu gibt es als Wertausgleich nach der Höhe der Pensionen abgestufte Einmalzahlungen im Februar. Für die Durchschnittspension von 10.500 S gibt es eine Einmalzahlung von 2.583 S, womit eine Gesamterhöhung in der Höhe der Inflation von 2,9 Prozent erreicht wird. Bei einer Pension von 17.500 S gibt es 1.505 S Einmalzahlung, was eine Gesamterhöhung von 1,7 Prozent ergibt. Ab rund 27.000 S gibt es nur noch die 1,1 Prozent und keine Einmalzahlung mehr. Ausgleichszulagen-Bezieher erhalten in jedem Fall 2,9 Prozent. (APA)