Ballhausplatz 1, 1014 Wien - wo der Bundeskanzler residiert, ist auch die Datenschutzkommission (DSK) zu Hause. Ihr obliegt es, die Einhaltung des heimischen Datenschutzgesetzes, das gerade novelliert werden soll (siehe Artikel ), zu prüfen.

Verletzte Rechte

Jeder kann sich wegen einer behaupteten Verletzung seiner Rechte oder ihn betreffender Pflichten eines Auftraggebers oder Dienstleisters mit einer Eingabe an die Datenschutzkommission wenden. Dazu gehört auch, das Recht auf Auskunft bei Behörden durchzusetzen (zum Beispiel: Stehe ich bei der Polizei auf der Verdächtigtenliste? Warum? Oder wieso wurde mein Name noch nicht gelöscht?) Ansprüche gegen Private können hingegen nur vor Gerich geltend gemacht werden.

Das Datenverarbeitungsregister (DVR) gehört zur DSK und muss dann konsultiert werden, wenn eine digitalisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorgenommen wird. Eine solche ist auch die Aufzeichnung und Speicherung von Bildern aus einer Überwachungskamera. Deshalb müssen derartige Geräte registriert werden. Die Verletzung der Meldepflicht kann mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 9445 Euro geahndet werden. Jede genehmigte Datenverarbeitung erhält eine siebenstellige Nummer. Sowohl Meldung beim als auch Einsicht ins DVR sind kostenlos.

Keine Meldepflicht Nicht meldepflichtig sind Datenanwendungen, die ausschließlich schon veröffentlichte Daten enthalten (Grundbuch, Firmenbuch, in Medien veröffentlichte Bilanzdaten). Datenanwendungen, die von natürlichen Personen ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten vorgenommen werden (ein Organizer mit privaten Telefonnummern), sind natürlich auch nicht meldepflichtig. Das DVR befindet sich ebenfalls in der Wiener Innenstadt, in der Hohenstaufengasse 3. (simo, DER STANDARD Printausgabe, 9.8.2008)