Ein Wahlplakat der KPÖ der Nationalratswahl 2006.

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Graz - Die steirische KPÖ kritisiert die herrschende Praxis, wie in der Steiermark Sozialhilfe gewährt - oder eben nicht gewährt - wird. KPÖ-Sozialsprecherin und Landtagsabgeordnete Claudia Klimt-Weithaler und die Sozialarbeiterin Karin Gruber, die für die KPÖ Sozialberatungen durchführt, veröffentlichten am Freitag anonyme Fallbeispiele, die aufzeigen, dass Menschen, die eigentlich Anspruch auf Sozialhilfe haben, zu wenig oder keine zugesprochen bekamen.

Gruber begleitete in den vergangenen Monaten Betroffene in 22 Fällen in die Berufung und erhielt in 15 Fällen, die bereits entschieden sind, Recht: Fast 33.000 Euro wurden in diesen Fällen, über das Jahr gerechnet, trotz Anspruch vorenthalten. Nachdem die KPÖ schon 2005 eine Sozialhilfeanwaltschaft im Landtag gefordert aber keine Mehrheit dafür gefunden hatte, wollte man nun dem zuständigen SPÖ-Soziallandesrat Kurt Flecker "beweisen", dass es sich nicht nur um Einzelfälle handle, sondern die besagten Fälle "nur die Spitze des Eisberges" seien. Ein Sozialhilfeanwalt soll zu Unrecht Abgewiesenen helfen, zu ihrem Recht zu kommen.

Gründe, mit denen Menschen, die unter dem Existenzminimum leben, abgelehnt werden, sind laut Gruber vielseitig. Aussagen wie "Sie sind zu jung für Sozialhilfe, gehen sie arbeiten", kämen ebenso vor wie falsche Berechnungsgrundlagen; etwa Unterhaltungszahlungen für Kinder, die vom Ex-Mann gar nicht bezahlt würden. Mindestpensionistinnen zahlten "freiwillig" Rückersatz, weil man ihnen drohte, sich das Geld von ihren Kindern zu holen.

Flecker verwundert

Auf Standard-Nachfrage zeigte sich Flecker verwundert, dass die KPÖ "vorpresche", obwohl er mit KPÖ-Klubchef Ernest Kaltenegger ein "gemeinsames Vorgehen" vereinbart habe. "Berufungsfälle gibt es immer", sagt man im Büro Flecker, "deswegen gibt es ja die zweite Instanz." Betroffene erhielten auf ihrem Bescheid stets eine Rechtsmittelbelehrung.

Doch ebendiese Bescheide sollen nicht immer von allen Bezirkshauptmannschaften, (etwa Voitsberg und Deutschlandsberg) ausgestellt worden sein. "Es kann nicht sein, dass Menschen, die ein Recht auf Hilfe haben, von der Willkür der Bezirkshauptmannschaften, wo sie mündlich abgefertigt werden, abhängig sind", stellt Klimt-Weithaler fest. (Colette M. Schmidt/ DER STANDARD, Printausgabe, 5./6. Jänner 2008)