Wien – Die Mindestsicherung – ein Prestigeprojekt von Rot-Schwarz – nimmt Konturen an. Zwar ist noch immer nicht ganz klar, ob das Nachfolgemodell für die Sozialhilfe mit 2009 oder erst mit 2010 in Kraft treten wird, die großen Brocken seien zwischen Bund und Ländern aber mittlerweile geklärt, sagte Sozialminister Erwin Buchinger (SPÖ) am Montag. Bei einer Tagung der Sozialreferenten Ende Jänner soll alles unter Dach und Fach gebracht werden.

Zu den Inhalten: Statt der je nach Bundesland unterschiedlichen Sozialhilfe wird es künftig eine einheitliche Mindestsicherung geben. Nach derzeitigem Stand wird sie 747 Euro betragen. Vermögen und Einkommen wird bei der Mindestsicherung weniger stark herangezogen wie bei der Sozialhilfe. Sozialhilfe kann derzeit nur beziehen, wer zuerst sein Vermögen veräußert. Außerdem muss die Sozialhilfe zurück bezahlt werden, wenn der Betroffene wieder ein Einkommen hat.

Die Mindestsicherung soll zumindest sechs Monate bezogen werden können, ohne dass der eigene Besitz aufgelöst werden muss, sagte Buchinger. Bis auf zwei Länder hätten diesem Vorschlag bereits alle zugestimmt. Beruflich benötigte Fahrzeuge und Hausrat soll von der Vermögensverwertung ebenfalls ausgeschlossen sein.

Freibeträge

Nach den sechs Monaten wird es laut Buchinger Freibeträge – im Gespräch sind 4000 Euro – geben. Wer also beispielsweise ein großes Haus besitzt, muss dieses aufgeben, wenn er über längere Zeit Mindestsicherung beziehen will. Abgeschafft werden die Regresspflichten: Weder müssen Eltern für ihre Kinder noch Kinder für ihre Eltern einspringen. (go, DER STANDARD, Printausgabe 11.12.2007)