Das Gesetz für das neue Kinderbetreuungsgeld ist beschlossen, ab Jänner kann es beantragt werden. Alle, die das schon jetzt erledigen wollen, müssen vertröstet werden - auf Mitte Dezember, sagt Ingrid Moritz von der Arbeiterkammer im Ö1-Morgenjournal . "Da wird die Gebietskrankenkasse hoffentlich schon mehr wissen". Denn derzeit gibt es erst den Gesetzestext mit den drei Varianten der Kindergeldbezugsdauer, aber noch nicht die Möglichkeit, das neue Kindergeld zu beantragen. Das konkrete Procedere für Antrag und Durchführung, entsprechende Formulare und die Schulung des Personals der zuständigen Krankenkassen stehen noch aus.

Ab Jänner

Im Familienministerin wird die Umstellung auf das neue variable Kindergeld vorbereitet, sagt Ingrid Nemec. Ab Jänner 2008 könne man beantragen. Bis zum Jahreswechsel sei das aber sicher erledigt, so die Leiterin der Familien-Sektion. Die Einigung sei politisch sehr spät erfolgt, und Durchführungsverordnung und eine Schulung sei vorher nicht möglich gewesen.

Eltern, die im kommenden Jahr vom bisherigen Kindergeld-Bezug zu einer anderen Variante wechseln wollen, können sich das noch bis Mitte 2008 überlegen. "Alle bekommen ihr Geld ab Jänner 2008, so wie geplant. Ob sie das jetzt beantragen oder später, ist für die Betroffenen ja völlig egal. Das Geld steht ihnen ab 1.1.2008 zu, und das erhalten sie."

Zeit für Information nützen

Weil das neue Kindergeld oder der Wechsel in eine neue Bezugsdauer erst ab 2008 beantragt werden kann, sollte diese Zeit für entsprechende Überlegungen genutzt werden, sagt Ingrid Moritz von der Arbeiterkammer. Sie rät dazu sich grundsätzlich zu informieren, welche Folgen ein Wechsel des Modells hätte und ob das im Einzelfall sinnvoll wäre. (red)