Gutachten: Gleichbehandlung aller Flüchtlinge
In der UNHCR Begutachtung des Entwurfes – abrufbar auf www.unhcr.at – steht, dass diese Hürde der „Erwerbstätigkeit“ für andere Flüchtlinge nicht gelte. Die Organisation empfiehlt EU-weit die Gleichbehandlung von subsidiär Schutzberechtigten mit Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, da beide Personengruppen in der gleichen Lage sind: Sie brauchen eine neue Heimat, weil ihre eigene zu gefährlich für sie ist, und sie müssen sich integrieren.
Entwurf entspricht nicht der EU-Richtlinie
Weiters halten die Flüchtlingsrechtsexperten fest, dass der Kdolsky-Entwurf nicht der EU-Status-Richtlinie entspreche. Diese sieht für subsidiär Schutzberechtigte bei Kernleistungen des Staates wegen „Elternschaft“ Gleichstellung mit Inländerinnen und Inländern vor. Die EU-Richtlinie wäre bis 10.10.2006 umzusetzen gewesen.
„Die systemfremde Diskriminierung von diesen Kinderflüchtlingen nützt niemandem, sie behindert Integration von Flüchtlingsfamilien. Muss man in Österreich einem Ministerium wirklich erklären, dass Integration mit zwei Euro und ein paar Zerquetschten pro Kind und Tag („Grundversorgung“, Anm.) nicht klappen kann?“, fragt Schönbauer.