"Es ist uns fast nicht möglich, den Familien genaue Auskunft zu geben", sagt ÖGB-Bundesfrauensekretärin Sylvia Ledwinka über die Beratung für das Kinderbetreuungsgeld. Dass laut den Stichproben in manchen Bundesländern jede zweite Familie zuviel verdient hat, lege eher an Unwissen als an Absicht. Da das System so undurchschaubar ist, lasse es sich kaum vermeiden, Fehler zu begehen, meint sie gegenüber derStandard.at.

Neue Selbstständige

Dies seien jedoch nur ihre Vermutungen. Denn wer von den Rückzahlungen betroffen ist, wollte Familienministerin Andrea Kdolsky bisher nicht bekannt gegeben. "Wenn wir das wüssten, wäre uns schon sehr geholfen", so Ledwinka. Bei den Betroffenen dürfte es sich ihrer Ansicht nach hauptsächlich um eine "Mischvariante" von Erwerbstätigen handeln, deren Einkünfte nicht klar definiert sind, also vor allem die "neuen Selbstständigen".

Das Problem liege darin, dass die Eltern oft nicht wissen, was zu ihren Einkünften zählt. "Wir versuchen so gut wie möglich Klarheit zu schaffen, doch auch wir stoßen an unsere Grenzen", erzählt Ledwinka aus der Praxis. Kritik übt sie an der "Chaospolitik" von Kdolskys VorgängerInnen Herbert Haupt und Ursula Haubner. Die habe damals die Krankenkassen angewiesen, die Einkommen der KindergeldbezieherInnen nicht zu überprüfen. "Wären schon damals Kontrollen durchgenommen worden, wäre es heute gar nicht zu den Überschreitungen gekommen", ist die Frauenbeauftragte überzeugt.

Nicht mehr als Richtwerte

Bei der Berechnung der Einkommensgrenze sei deshalb mehr Transparenz notwendig. "Was wir den Familien, die zu uns kommen, weiter geben sind nur Richtwerte", erklärt Ledwinka. Auch der ÖGB-Kindergeldrechner sei nicht verlässlich, denn der erfasst laut Ledwinka nur das Bruttogehalt und keine zusätzlichen Einkünfte.

Einen verbindlichen Kindergeldrechner anzubieten sei die Verpflichtung des Familienministeriums. Denn nur so hätten Familien die Sicherheit, die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. "Völlig ungerecht" findet die Frauensekretärin außerdem, dass die Betroffenen das Kindergeld für das gesamte Jahr zurückzahlen sollen, und nicht nur den Betrag, um den die Zuverdienstgrenze überstiegen wurde. (lis/derStandard.at, 9. Juli 2007)