Der Chefinspektor erklärte gegenüber der APA, dem Gesetz nach wäre es fahrlässige Tötung. "Aber wen wollen wir anklagen, wenn der Hauptverantwortliche selbst zu Schaden gekommen, also getötet worden ist?", meinte Kiesl. Es seien mehrere Faktoren zusammengekommen, die zum Unfall geführt hätten. So sei z.B. jener Mann, der sonst immer in der Sickergrube gearbeitet hatte, gerade im Krankenstand gewesen: "Die Männer sind gestern eingesprungen und dürften offenbar zu wenig gewusst haben", so der Kriminalist.
Toxische Dosis weit über der erlaubten
"Sie hätten vor dem Einsteigen Messungen durchführen müssen, dann hätten sie gemerkt, dass die toxische Dosis weit über der erlaubten gewesen ist", erklärte Kiesl. "Nicht einmal der Feuerwehr war es gestern möglich, mit schwerem Atemschutz in die Luke zu steigen." Es seien Spezialisten von der Feuerwehrschule Lebring angefordert worden. Die Geräte hätten bis zur höchsten Stufe angeschlagen. Genaue Berechnungen sowie Untersuchungen an Schlammresten würden noch durchgeführt; die Sachverständigen seien an Ort und Stelle.
Jenem 60-Jährigen, der nach dem Unfall mit lebensgefährlichen Verletzungen ins LKH Graz eingeliefert worden war, gehe es sehr schlecht, berichtete der Kriminalist. Er befinde sich im Koma und habe eine massive Gehirnschwellung erlitten: "Er war ja längere Zeit nur mäßig mit Sauerstoff versorgt." Die Prognose sei laut den Ärzten "leider sehr schlecht".
Schwefelwasserstoff-Gase