Innsbruck - Michael Genner, Obmann der Flüchtlingshilfsgruppe "Asyl in Not", wird nicht der Prozess wegen Verstoßes gegen das Fremdenpolizeigesetz gemacht - doch diese Entscheidung ist für ihn Anlass der Kritik.

Bei einer Pressekonferenz der Grünen in Innsbruck hatte Genner im Februar 2006 die Bevölkerung aufgerufen, "Schutzräume" für traumatisierte Flüchtlinge zu schaffen, die durch das neue Asyl- und Fremdenpolizeigesetz (FPG) von Abschiebung bedroht seien. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Innsbruck im Mai 2006 Vorerhebungen gegen ihn eingeleitet. Genner habe "Beihilfe zum unbefugten Aufenthalt" in Österreich laut Paragraf 115 FPG ausgeübt. Strafrahmen: bis zu zwei Jahre Haft.

Diesen Vorwurf hielt die Staatsanwaltschaft nicht aufrecht. Laut einem Schreiben von vor wenigen Tagen verzichtet sie auf die Verfolgung Genners - wenn auch nur "auf Probe" für zwei Jahre. Eine Entscheidung, die Genner als "Rückzieher" der Behörden interpretiert. Er werde auch in Zukunft nicht auf Hilfe für von Abschiebung Bedrohte verzichten. (bri, DER STANDARD - Printausgabe, 19./20. August 2006)