Offizialdelikt
Aufgrund des Paragrafen 283 des Strafgesetzbuches (Verhetzung) handle es sich bei rassistischen Beschmierungen um ein so genanntes Offizialdelikt, was bedeute, dass die Behörde von sich aus tätig werden muss, wenn sie einer solchen Parole im öffentlichen Raum angesichtig werde. Sonderegger kann sich nicht erklären, warum die Exekutive die unzähligen Schmierereien übersieht und kündigte eine schriftliche Anfrage an VP-Innenministerin Liese Prokop und den Chef der Wiener Polizei, Peter Stiedl, an, um aufzuklären, welche Maßnahmen die Polizei zur Verfolgung derartiger Hetzparolen gesetzt habe.
Verhetzende und rassistische Schmierereien in den letzten zwei Monaten