"Es hat niemand ein Interesse daran, Öl ins Feuer zu gießen", sagte Jabloner gegenüber der APA. Zumindest werde es nun eine bis Anfang Mai verlängerte Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf des Verfassungsdienstes geben. Am liebsten wäre es Jabloner aber überhaupt, wenn der Entwurf gänzlich zurückgezogen würde. "Ich messe diesen Entwürfen keine besondere Bedeutung zu, insbesondere angesichts der Äußerungen des Bundeskanzlers", so Jabloner.
Jabloner pocht zur Entlastung seines Verwaltungsgerichtes einmal mehr auf die Einrichtung von Landesverwaltungsgerichtshöfen. Das Kanzleramt werde sich daher nach Ablauf der Begutachtung überlegen müssen, ob die entsprechenden Pläne des Österreich-Konvents nicht gleich in einer allfällige Reform der Höchstgerichte eingebaut werden sollten. Eine Einigung auf eine derartige Reform noch vor der Wahl wäre für Jabloner "unrealistisch aber nicht ausgeschlossen".
Auch im VfGH sieht man die Situation mittlerweile gelassener. "Für den Verfassungsgerichtshof ist es entscheidend, dass sachliche Gespräche stattfinden", so der Sprecher von Präsident Karl Korinek, Christian Neuwirth. Dabei könne man sich dann auch über allfälligen Änderungsbedarf unterhalten. "Sowohl die Erklärungen des Bundeskanzlers als auch Erklärungen des Leiters des Verfassungsdienstes gegenüber Präsident Korinek gehen in dieser Richtung", so Neuwirth.
Glawischnig: Schüssel-Rückzieher "unglaubwürdig"
Die Grünen fordern angesichts der Reformvorschläge des Bundeskanzleramts für Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof einmal mehr die Einrichtung von Landesverwaltungsgerichten. Eine Entscheidungsfrist von einem Jahr bei VfGH und VwGH in "civil-right"-Fällen wäre für Glawischnig ein "reines Placebo", so lange die Überlastung des Verwaltungsgerichtshofes nicht gelöst sei. Den "Rückzieher" von Kanzler Wolfgang Schüssel (V) bezeichnet Vize-Bundessprecherin Eva Glawischnig als "wenig glaubwürdig und befremdlich".
SP will Schüssel-Vorschläge "sorgfältig prüfen"