Wien - Finanzminister Karl-Heinz Grasser wehrt sich gegen den Vorwurf, er plane per Novelle die Unabhängigkeit des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) zu untergraben (DER STANDARD berichtete ). "Die Errichtung des UFS vor drei Jahren unter der Ressortleitung des Bundesministers Grasser stellt einen wichtigen rechtsstaatlichen Schritt dar, der durch die derzeit in Diskussion befindlichen Maßnahmen keinesfalls rückgängig gemacht werden soll", betont das Finanzministerium in einer Aussendung am Freitag.

"Effizienzsteigerung"

Grasser spricht von einer "Effizienzsteigerung", die durch die derzeit in Diskussion stehende Arbeitsunterlage für eine Gesetzesnovellierung erreicht werden solle. Diese Effizienzsteigerung solle im Sinne einer eindeutigeren Abgrenzung zwischen der Justizverwaltung und der Selbstverwaltung sowie klarere Regelungen über die Dienstzeit, das Controlling und das Berichtswesen festgelegt werden, wie dies auch bei anderen unabhängigen "Spruchkörpern" und den ordentlichen Gerichten der Fall ist.

"Insgesamt sollten durch eine Präzisierung der Organisationsvorschriften Abgrenzungsfragen vermieden und dadurch eine stärkere Konzentration der UFS-Mitglieder auf die Rechtsmittelerledigung ermöglicht werden", heißt es in der Aussendung weiter. "Regelungen über die Evidenzierung der Entscheidungen und deren Veröffentlichung im Internet im Sinne einer möglichst umfassenden Information der Öffentlichkeit sollen ebenfalls geschaffen werden."

Jarolim: "Unglaublicher Skandal"

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim beschuldigte den Finanzminister am Freitag, er wolle "offensichtlich den oft auch unbotmäßigen UFS in seiner Unabhängigkeit beschneiden, um sich künftig finanzrechtliche Blamagen wie bei der Homepage-Affäre zu ersparen." Damit setze sich die Regierung "einmal mehr" über Grundsatzfragen der demokratischen Kontrolle hinweg, so Jarolim in einer Aussendung. Der Justizsprecher wittert einen "unglaublichen Skandal" und eine "Attacke gegen die unabhängige Gerichtsbarkeit". Es sei "eine Frage der Rechtsstaatlichkeit, dass die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit gewahrt und ausgebaut, keinesfalls aber beschnitten" werde. (APA/red)