BKA-Verfassungsdienst meldet rechtliche Bedenken an - Sachliche Rechtfertigung für Übergangsregelung verlangt
Redaktion
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Wien - Gegen die Schwerarbeiter-Vorschläge des Sozialministeriums kommen jetzt in der Begutachtung erste rechtliche Bedenken. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts sieht die Pläne von Ressortchefin Ursula Haubner (B), während einer Übergangszeit nur in den letzten 20 Jahre vor der Pension getätigte Schwerarbeit zu berücksichtigen, als nicht ausreichend begründet an. Es bedürfe einer "sachlichen Rechtfertigung".
Übergangsregelung
Um von der Schwerarbeiterregelung zwischen 2007 und 2019 profitieren zu können, ist es erforderlich, während der letzten 20 Jahre vor der Pension zehn mit Schwerarbeit verbracht zu haben. Danach werden 15 Schwerarbeitsjahre im gesamten Erwerbsleben nötig sein. Die Übergangsregelung wird eingeführt, weil die Pensionsversicherungsanstalt für frühere Jahre nicht ausreichend Daten besitzt, um den Nachweis von Schwerarbeit exakt kontrollieren zu können. Das Sozialministerium gibt als zusätzlichen Grund an, dass im Alter geleistete Schwerarbeit belastender sei.
Bessere Rechtfertigung erwünscht
Gerade letzteres Argument lassen die Verfassungsrechtler im Bundeskanzleramt aber nicht gelten. Denn dass Arbeit im höheren Alter belastender sei, könne man wohl bei jeder Tätigkeit sagen, meint der Verfassungsdienst. Daher solle man sich eine bessere Rechtfertigung für den jetzt gewählten Modus einfallen lassen - das umso mehr, als im Dauerrecht ja wieder das gesamte Erwerbsleben als Bezugspunkt hergenommen wird. (APA)
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