Wien - Das neue Staatsbürgerschaftsrecht hat am Dienstag den
Ministerrat passiert. Damit kann es noch heuer vom Nationalrat
beschlossen werden. In Kraft tritt das Gesetz entweder mit
Jahresbeginn oder bei einem Einspruch des Bundesrats im Frühling.
Wesentlichste Änderung ist, dass bei den "bevorzugten" Gruppen wie
Ehepartnern oder Flüchtlingen die Wartefrist länger wird und dass
ganz allgemein die Bedingungen für den Erwerb des Passes erschwert
werden.
Rechtsanspruch nach 15 Jahren
Nichts geändert hat sich beim Rechtsanspruch, der bei erfolgter
Integration nach 15 Jahren legalem Aufenthalt im Land beginnt.
Längstens müssen Ausländer 30 Jahre warten, um das begehrte Dokument
in die Hände zu bekommen. Vorzeitige Einbürgerungen sind nach zehn
Jahren möglich, die Länder entscheiden. Geändert haben sich die
Bedingungen für die "privilegierten" Gruppen. Ehepartner, EU- und
EWR-Bürger sowie erfolgreiche Asylwerber müssen künftig mindestens
sechs Jahre auf den Pass warten, bisher waren es zwischen null und
fünf.
Meldezettel allein zu wenig
Weitere Erschwerung: Künftig muss der Aufenthalt im Land legal
gewesen sein, der Meldezettel alleine reicht nicht mehr. Zusätzlich
ist nachzuweisen, dass der Lebensunterhalt während der letzten drei
Jahre vor der Einbürgerung gesichert war - zumindest mit der
Notstandshilfe. Schließlich sind auch noch schriftliche Landeskunde-
und mündliche Deutschtests zu absolvieren, um die Staatsbürgerschaft
zu erhalten. Keine Chance auf den Pass gibt es, wenn Freiheitsstrafen
nach vorsätzlichen Straftaten oder gravierende
Verwaltungsübertretungen wie Fahrerflucht vorliegen. (red/APA, 15.11.2005)