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Quelle: APA
Wien - Das neue Staatsbürgerschaftsrecht hat am Dienstag den Ministerrat passiert. Damit kann es noch heuer vom Nationalrat beschlossen werden. In Kraft tritt das Gesetz entweder mit Jahresbeginn oder bei einem Einspruch des Bundesrats im Frühling. Wesentlichste Änderung ist, dass bei den "bevorzugten" Gruppen wie Ehepartnern oder Flüchtlingen die Wartefrist länger wird und dass ganz allgemein die Bedingungen für den Erwerb des Passes erschwert werden.

Rechtsanspruch nach 15 Jahren

Nichts geändert hat sich beim Rechtsanspruch, der bei erfolgter Integration nach 15 Jahren legalem Aufenthalt im Land beginnt. Längstens müssen Ausländer 30 Jahre warten, um das begehrte Dokument in die Hände zu bekommen. Vorzeitige Einbürgerungen sind nach zehn Jahren möglich, die Länder entscheiden. Geändert haben sich die Bedingungen für die "privilegierten" Gruppen. Ehepartner, EU- und EWR-Bürger sowie erfolgreiche Asylwerber müssen künftig mindestens sechs Jahre auf den Pass warten, bisher waren es zwischen null und fünf.

Meldezettel allein zu wenig

Weitere Erschwerung: Künftig muss der Aufenthalt im Land legal gewesen sein, der Meldezettel alleine reicht nicht mehr. Zusätzlich ist nachzuweisen, dass der Lebensunterhalt während der letzten drei Jahre vor der Einbürgerung gesichert war - zumindest mit der Notstandshilfe. Schließlich sind auch noch schriftliche Landeskunde- und mündliche Deutschtests zu absolvieren, um die Staatsbürgerschaft zu erhalten. Keine Chance auf den Pass gibt es, wenn Freiheitsstrafen nach vorsätzlichen Straftaten oder gravierende Verwaltungsübertretungen wie Fahrerflucht vorliegen. (red/APA, 15.11.2005)