Lindner habe laut Brief "das Personalbüro beauftragt, Seledec' Versetzung in den Ruhestand zu betreiben", so Böhmdorfer - "Anschlag auf Medienfreiheit"
Redaktion
,
Walter Seledec, zentraler Chefredakteur des ORF, hat nach der Verwarnung durch Generaldirektorin Monika Lindner Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer eingeschaltet. Der
Anwalt fährt gegen sie schwere Geschütze auf.
Lindner habe laut Brief "das Personalbüro beauftragt, Seledec' Versetzung in den Ruhestand zu betreiben", sagt Böhmdorfer dem
STANDARD. Seledec unterschrieb eine FPÖ-Traueranzeige für Friedrich Peter: "Lindner hält das für Pflichtverletzung und junktimiert sie unzulässig mit Zwangspensionierung".
"Misslungener Einschüchterungsversuch"
Für Seledec' Anwalt ein "Anschlag auf Medienfreiheit und freie Meinungsäußerung.": "Wenn man ein Verhalten, das man auch mit
einem Dienstgespräch regeln könnte, mit einer Zwangspensionierung bedroht, schüchtert das auch Dritte ein, etwa andere ORF-Redakteure". Für den Anwalt ein "unmögliches
Androhungsverfahren" und "misslungener Einschüchterungsversuch".
Keine "politische Äußerung"
Lindner könne ihre Ankündigung jetzt noch zurücknehmen, "einer Generaldirektorin des ORF steht so ein Verhalten nicht an." Seledec kehre aus dem Urlaub zurück, er sei "leistungsbereit und wird seine Pflichten als Redakteur weiter wahrnehmen". Das Fehlverhalten liege eindeutig bei Lindner. Seledec habe
mit der Parte keine "politische Äußerung" getan, sondern "wollte damit seine menschlichen Verbundenheit und seine Anteilnahme zum Ausdruck bringen." Dienstrechtliche
Verfehlung sei das "keinesfalls gewesen". (gra/DER STANDARD, Printausgabe, 5.10.2005)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.