Es wäre das zweite Verfahren innerhalb kurzer Zeit. Im April hatte Gudenus in einem ORF-Interview die Existenz von Gaskammern relativiert. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen ein – und stellte sie Anfang Juni ein. Die Begründung: Gudenus habe seine Zweifel über die Verwendung von Gaskammern geäußert, das allein falle noch nicht unter das Verbotsgesetz, stellte Friedrich Matousek, Leiter der Staatsanwaltschaft Wien, am 6. Juni fest.
Während der Ermittlungen hatte Gudenus jede Stellungnahme verweigert. Nach Einstellung des Verfahrens traf der STANDARD Gudenus am 7. Juni zum Interview. Dort sagte der Bundesrat unter anderem: "Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich. Sondern in Polen. So steht das auch in Schulbüchern."
Die Sätze führen nicht nur zu neuerlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, sondern lösten auch heftige politische Empörung aus. Für Karl Öllinger, Vize-Klubchef der Grünen, ist Gudenus "seit Jahren untragbar". Er bediene sich der "üblichen geschichtsrevisionistischen Trickserei", kritisierte Öllinger. SPÖ-Geschäftsführer Norbert Darabos forderte erneut den Rücktritt von Gudenus. Die Regierung sei dringend aufgefordert, ein Machtwort zu sprechen.
Historisch ist jedenfalls unbestritten, dass etwa das KZ Auschwitz Birkenau in Schlesien auf von Deutschland annektiertem Gebiet stand und dass es auch auf österreichischem Gebiet zwei Gaskammern gab: im KZ Mauthausen und in der "Euthanasieanstalt" Hartheim.