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derStandard.at: In welcher Situation darf aus medizinischer und ethischer Sicht zwangsernährt werden?

Friedrich: In Österreich ist es so, dass der Arzt nur dann zwangsernähren darf, wenn der Patient nicht mehr eine Einwilligung oder eine Verweigerung ausdrücken kann. Also wenn Lebensgefahr in Verzug ist und jemand in seinem Bewusstsein die Tragweite seiner Handlungen nicht mehr abschätzen kann. Das ist im Gesetz auch so festgelegt. Nur wenn jemand "selbstgefährdet" ist, darf eine Zwangsernährung stattfinden. Und zwar deswegen, weil dann die Einwilligungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist und der Arzt quasi seinem - wenn man so will - hippokratischen Eid nachkommen muss, Leben zu erhalten und nicht zu vernichten.

derStandard.at: Das heißt, die sogenannte "Haftunfähigkeit" ist nicht der Punkt, an dem es vertretbar ist, zwangszuernähren?

Friedrich: Die Haftunfähigkeit ist ein absolut subjektives Geschehen, während ein organisches Psychosyndrom, so heißt die geistige Einschränkung, bei der jemand in seiner Orientierungsfähigkeit gestört ist, eine medizinisch zu diagnostierende Tatsache ist. Erst dann haben wir als Mediziner das Recht zur Zwangsernährung. Dasselbe passiert, wenn zum Beispiel jemand zu uns ins Krankenhaus kommt, und um Aufnahme bittet, weil er sich sonst irgendwo runterstürzt. Auch wenn er eine halbe Stunde später wieder weg möchte, haben wir die Pflicht zur "Unterbringung ohne Verlangen", ab dann hat quasi die Medizin "Exekutivgewalt".

derStandard.at: Es gibt die Meinung, dass die Zwangsernährung sehr wohl zu vertreten ist, wenn Hungerstreiks dann zurückgehen.

Friedrich: Ich habe als Psychiater höchste Bedenken. Alles, was in einem Rechtsstaat mit Zwang einhergeht, ist Sache der Exekutive. Deswegen würde mich sehr interessieren, welche die Regierung beratenden Mediziner das gut geheißen haben. Die sollten nun aus ihrer Deckung kommen. Für mich als Mediziner ist Zwangsernährung auf jeden Fall äußerst unverantwortlich.

derStandard.at: Ist eine gute psychologische Betreuung eine Alternative?

Friedrich: Hungerstreik ist das stärkste Druckmittel, das es gibt und darauf hat man auf alle Fälle mit gelinderen Mitteln zu reagieren. Das heißt, man muss sehen, warum ein Schubhäftling so reagiert. Möglicherweise ist der Grund panische Angst, weil ihm im Herkunftsland die Todesstrafe droht. Gesetzlich und ethisch kann und darf Zwangsernährung einfach nie ein Mittel sein.