Das Urteil wird noch vor dem Sommer erwartet. In seinem Schlussantrag in dem von der EU-Kommission angestrengten Verfahren hatte der Generalanwalt die österreichischen Bestimmungen als diskriminierend bezeichnet. Das System, wonach Ausländer eine Studienberechtigung in ihrem Heimatland nachweisen müssen, ermögliche praktisch nur österreichischen Maturanten den freien Zugang zur Universität und behindere andere EU-Bürger. Als Maßnahme zur Vermeidung einer übermäßigen finanziellen Belastung auf Grund eines Ansturms von Studenten schlug der Generalanwalt Zulassungsbeschränkungen durch Mindestnoten oder eine Prüfung vor.
"Alle anderen diskriminieren"
Mit dieser Ansicht stimmen die GRAS nicht überein: "Nicht Österreich diskriminiert, alle anderen diskriminieren", meinte Rosa Nentwich-Bouchal, die zweite GRAS-Spitzenkandidatin, im Hinblick auf die in allen anderen EU-Staaten bereits geltenden Zugangsbeschränkungen. Dementsprechend hätte die EU-Kommission statt Österreich eigentlich die anderen Staaten verklagen müssen. Der Gleichheitsgrundsatz werde aber stattdessen "ins Negative gekehrt", so Gusenbauer.
Das Problem an den Unis sieht die GRAS nicht in der zu hohen Studentenanzahl, sondern in der zu geringen Anzahl der Lehrenden. Daher sollten anhand eines "Berichts zur Lage der Studienrichtungen" Betreuungsquoten für die einzelnen Fächer festgelegt werden, die regeln, wie viele Lehrende pro Student zur Verfügung zu stehen haben - und nicht umgekehrt.