Die Fallführung von Ursula Schmudermayer (rechts) hatte für massive Kritik gesorgt.

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Der Abschlussbericht des Verfahrensrichters im BVT-Untersuchungsausschuss geht mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hart ins Gericht. Er attestiert der Behörde grobe Mängel bei der Vorbereitung der umstrittenen Hausdurchsuchung, außerdem habe unter dem "Ermittlungsdrang", der auch durch Interventionen aus dem Innenministerium ausgelöst wurde, die Objektivität der Staatsanwaltschaft gelitten.

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Offiziell will sich dazu niemand äußern – weder WKStA noch Oberstaatsanwaltschaft Wien oder Justizministerium. Doch hinter der Hand verweist man darauf, dass die Berichte in der Causa schon seit einiger Zeit überwiegend von einer neuen Staatsanwältin bearbeitet werden. Die auf dem Papier fallführende Staatsanwältin Ursula Schmudermayer soll offenbar leise von dem Fall entfernt werden. Gegen Schmudermayer und andere Mitglieder der WKStA sind schon seit Monaten Anzeigen anhängig. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat angekündigt, diese nach Beendigung des U-Ausschusses zu prüfen – für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung. Nach Erscheinen des Artikels dementierte die WKStA, dass Schmudermayer de facto abgezogen wurde. Sie sei "nach wie vor fallführende Staatsanwältin" in diesem Verfahren, ein Team zu dessen "effizienten Führung" sei schon im Frühjahr 2018 gebildet worden.

Berichtspflicht

Eingeführt wurde außerdem eine erweiterte Berichtspflicht, laut der Staatsanwälte "bedeutende Verfahrensschritte" vorab melden müssen. Das Justizministerium war über die Razzia vorab nicht informiert worden, was der damaligen Gesetzeslage entspricht. Aus der Justiz heißt es, dass die Causa BVT nach Abschluss des Falles definitiv evaluiert wird, dann sollen entsprechende Schlüsse gezogen werden. Zudem verweist man auf eine bereits aktive Arbeitsgruppe, die sich mit der Frage von Qualität und Effizienz der Staatsanwaltschaften beschäftige.

Im BVT-Verfahren gab es in den vergangenen Monaten eine ganze Reihe von Einstellungen. So wird beispielsweise nicht mehr gegen BVT-Direktor Peter Gridling, seinen Vize Wolfgang Z. sowie IT-Chef Christian H. und den einstigen Kabinettschef Michael Kloibmüller ermittelt. (fsc, gra, 25.6.2019)