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BVT-Chef Peter Gridling bestätigt: Die Staatsanwaltschaft wollte bei der Hausdurchsuchung die gesamte Serverlandschaft der Behörde beschlagnahmen.

Foto: Reuters / Heinz-Peter Bader

Wien – Der Leiter des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) Peter Gridling geht derzeit nicht von einem Vertrauensverlust ausländischer Nachrichtendienste aus. Nach der Hausdurchsuchung im BVT war spekuliert worden, ausländische Partner könnten die Kooperation einschränken. "Es gibt kritische Fragen an uns, aber es gibt keine bemerkenswerten Einschränkungen in der Zusammenarbeit", sagte Gridling am Donnerstag.

Rechtslücke schließen

Bei der Präsentation des Verfassungsschutzberichtes 2017 plädierte Gridling allerdings dafür, geheime Informationen besser vor dem Zugriff der Justiz zu schützen. Er verwies darauf, dass die Strafprozessordnung zwar Berufsgeheimnisse von Rechtsanwälten und Ärzten schütze, nicht aber ausländische Staatsgeheimnisse. Das sei "eine Lücke, die wir rechtlich schließen sollten, so dass ein Schutz von klassifzierten Informationen in einem Strafverfahren sichergestellt ist".

In der aktuellen Causa hat das BVT laut Gridling aber eine "gute Lösung" für den Umgang mit den Informationen ausländischer Geheimdienste gefunden. Seinen Angaben zufolge wurde nach der Hausdurchsuchung am 28. Februar vereinbart, dass diese Daten unter Verschluss genommen und nur unter Einbeziehung des BVT-Rechtsberaters ausgewertet werden, um die Schutzinteressen der Partnerdienste sicherzustellen.

Die zuletzt kolportierte Einschränkung der Zusammenarbeit durch die italienischen Kollegen dementierte Gridling. Die jüngste Reise einer BVT-Delegation nach Rom habe gezeigt, "dass es eine kritische Haltung gibt, aber dass die Kooperation funktioniert".

Gridling bestätigt Beschlagnahmungspläne

Bestätigt wurde vom BVT-Chef, dass die Staatsanwaltschaft bei ihrer Hausdurchsuchung die gesamte Serverlandschaft der Behörde beschlagnahmen wollte. Das geht aus von der APA am Donnerstag veröffentlichten Aktenvermerken hervor. Der Staatsanwaltschaft sei offenbar nicht klar gewesen, wie die Systeme des BVT organisiert seien. Außerdem habe man darauf hingewiesen, dass das BVT auch als Dienstleister der Landesämter agiere. "Damit war nach einem kurzen Diskussionsprozess klar, dass die Idee, die Serverlandschaft im BVT abzubauen, dem Zweck der Hausdurchsuchung nicht förderlich ist und einen massiven Einfluss auf die Arbeit (des BVT, Anm.) gehabt hätte."

Dass der Verfassungsschutz durch die geplante Reform geschwächt werden könnte, glaubt Gridling nach eigenen Angaben nicht. Das Mandat werde ähnlich sein wie jetzt. "Ich glaube nicht, dass das BVT nach dieser Phase schlechter da stehen wird." (APA, 28.6.2018)