Erfahren Sie hier mehr über die Anwendung des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG) und wovor dieses genau schützt
Das Bauträgervertragsgesetz, kurz BTVG genannt, kommt immer dann zur Anwendung, wenn eine noch nicht fertiggestellte Wohnung oder Geschäftsräumlichkeit erworben wird und dafür mindestens 150 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche als Vorauszahlung geleistet werden müssen.
Auch Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten, die grundlegend erneuert werden, fallen unter das Bauträgervertragsgesetz.
Wovor schützt das BTVG?
Das Bauträgervertragsgesetz schützt den Käufer vor dem Verlust von bereits getätigten Zahlungen im Fall der Insolvenz des Bauträgers.
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