Was sind die wesentlichen Bestandteile des Bauträgervertrages? Erklärt von Alexandra Eberhardt, Rechtsanwältin und Expertin im Gesellschafts-, Datenschutz- sowie IT-Recht.
derStandard.at in Kooperation mit Immoredo

Der Bauträgervertrag, der in Schriftform abgeschlossen werden muss, hat die Aufgabe, ein Gebäude, eine Wohnung oder eine Geschäftsräumlichkeit inklusive Zugehör sowie die vom Käufer benutzbaren Teile der Gesamtanlage genau zu bezeichnen.

Was muss im Bauträgervertrag enthalten sein?

Im Bauträgervertrag müssen folgende Bestimmungen enthalten sein:

  • Der späteste Übergabetermin des Objekts beziehungsweise der Gesamtanlage
  • Hinweise zu etwaigen Gefahrenzonen, wie etwa einer lawinen- oder hochwasserbedingten Gefahrenzone
  • Fälligkeiten der einzelnen Zahlungen je Ratenplan und die entsprechenden Kontonummern, wohin die Zahlungen zu leisten sind
  • Benennung eines allfälligen Treuhänders
  • Regelungen, wie im Falle von Sonder- oder Zusatzausstattungen zu verfahren ist
  • Beschreibung von etwaigen konkreten Lasten, die vom Käufer zu übernehmen sind, etwa Servitutsrechte
  • Das gewählte Sicherungsmodell
  • Bestimmungen zum Haftrücklass

Was muss vom Bauträger übergeben werden?

Der Bauträger muss Pläne, Baubeschreibungen und Ausstattungsbeschreibungen an den Käufer übergeben.