Die Wahl der Gemeindevertreter bilde das "Fundament für die Wahlentscheidungen in allen kirchlichen Funktionen, bis hin zum Bischof", erklärte Bischof Michael Bünker am Donnerstag.

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Wien – In der evangelisch-lutherischen Kirche werden im April österreichweit die ehrenamtlichen Gemeindevertreter gewählt. Damit startet die erste Stufe der demokratischen Wahlen, die in der evangelischen Kirche alle sechs Jahre stattfinden. In der Folge werden dann auch auf diözesaner und gesamtösterreichischer Ebene die Mitglieder der Entscheidungsgremien neu gewählt.

Die Termine, an denen die "Wahllokale" an den Aprilsonntagen geöffnet haben, bestimmt jede Pfarrgemeinde selbst. Auftakt der Wahlen ist am Ostersonntag. Wahlberechtigt sind alle Kirchenmitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr beziehungsweise Konfirmierte ab 14 Jahren. Gewählt werden kann persönlich vor Ort oder per Briefwahl.

Die Gemeindevertretungen bilden gewissermaßen das "Parlament" der evangelischen Pfarrgemeinden. Sie entscheiden etwa darüber, wofür das Geld der Gemeinde ausgegeben wird, ob das Kirchendach ausgebessert oder die Orgel saniert werden soll oder ob ein Teil des Pfarrhauses vermietet werden soll.

Die Wahl der Gemeindevertreter bilde das "Fundament für die Wahlentscheidungen in allen kirchlichen Funktionen, bis hin zum Bischof", erklärte Bischof Michael Bünker am Donnerstag in einer Aussendung. In einem Brief appelliert er an die Mitglieder der Evangelischen Kirche A.B., vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. (APA, 29.3.2018)